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Verschotterung von Vorgärten:
Ein Appell für mehr Grün in den Gemeinden!
P egeleicht gestaltete Vorgärten mit Schotter entwickeln sich
immer mehr zu einem Trend. Aus verschiedenen, stets individuellen
Gründen ersetzt immer häu ger lebloses Grau in den Wohngebieten
lebendiges Grün. Es entstehen Schottergärten mit wenigen oder gar
keinen P anzen.
Die Gestaltung der Gärten gehört zu den Freiheiten der Bürger.
Zunehmend wird jedoch der Bevölkerung bewusst, dass durch diese
Freiheit sowohl der Allgemeinheit als auch der Umwelt Schäden zugefügt
werden.
So hat die Verschotterung gravierende Auswirkungen auf das Kleinklima,
da sich die Steine in der Sonne erhitzen und die Wärme dann
wieder abgeben. Auch nden hiesige Tiere, insbesondere Insekten,
kaum oder keine Nahrung in diesen Flächen. Ergänzend werden
oftmals Chemie und P anzengifte zur P ege eingesetzt. Zudem
ießt von Schotter gärten das Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen
ähnlich wie bei P aster ächen ungebremst in die Kanalisation,
was zur Überlastung des Leitungsnetzes beiträgt.
Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen
die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grün ächen
sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung (wie Stellplätze,
Zu fahrten und Zuwegungen) erforderlich sind. Somit ist die
Anlage von Schottergärten planungsrechtlich nicht zulässig.
Jeder Bürger kann mithelfen, einen Beitrag zum Schutz von Klima und
Umwelt zu leisten, indem er auf Schottergärten verzichtet und seinen
Garten mit insektenfreundlichen Blühp anzen anlegt.
Der BUND, Kreisgruppe Cuxhaven, und der NABU Land Hadeln geben
dabei gern Tipps zur Bep anzung.
Samtgemeinde Land Hadeln
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