Landkreis Cuxhaven schafft Rahmen für weiteren Ausbau der Windenergie
Der Landkreis Cuxhaven treibt den Ausbau der Windenergie voran und setzt klare Rahmenbedingungen. Bis Ende 2027 sollen 2,7 Prozent der Kreisfläche für Windräder vorgesehen werden, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
2155 Seiten umfasst das Sachliche Teilprogramm Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven. Klingt gewaltig und kompliziert. Und das ist es auch. Der Regionalplanungsausschuss des Kreistages beschäftigte sich jetzt noch einmal inhaltlich damit, bevor Kreisausschuss und Kreistag den Weg für das Beteiligungsverfahren frei machen.
Dabei ist es gar keine Frage, ob weitere Windparkflächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden, sondern nur wie und wo. Denn es ist Gesetz, dass bis zum 31. Dezember 2027 2,6 Prozent der Kreisfläche (5355 Hektar) für Windenergie vorgesehen werden müssen. Der Landkreis zielt auf 2,7 Prozent ab. Bis zum 31. Dezember 2032 müssen es dann 3,37 Prozent (6930 Hektar) sein.
Ohne fristgerechte Planung droht "Wildwest"
Werden diese gesetzlichen Vorgaben nicht fristgerecht eingehalten, greift die so genannte "Superprivilegierung". Sie würde eine planerische Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich verhindern. Die Folge wäre, so Ausschussvorsitzender Enak Ferlemann (CDU), "Wildwest".
"Wir haben geliefert", so Dezernent Frank Berghorn. Vier Jahre hat es gedauert, um das Werk fertigzustellen. Alle Daten, Karten und Details sind im Kreistagsinformationssystem auf der Webseite des Landkreises einsehbar. Dabei beschreibt das Teilprogramm "nur" den flächenmäßigen Rahmen, innerhalb dessen die Kommunen und Projektierer einzelne, konkrete Vorhaben planen dürfen. Deren Eignung richtet sich nach Kriterien des Natur- und Artenschutzes, der Schallemissionen, konkurrierenden Nutzungsarten wie etwa militärischen Einrichtungen und den Abständen zu Siedlungen. Der Landkreis hat Abwägungen und Bewertungen der Potenzialflächen vorgenommen und in ungeeignet, eingeschränkt geeignet und uneingeschränkt geeignet kategorisiert. Ziel war es, konzentrierte Flächen auszuweisen und die Gebiete nicht zu zerstückeln.
Sechs Wochen Beteiligungsverfahren
Nach den politischen Beschlüssen kann bereits in diesem Monat das formelle Beteiligungsverfahren für Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger beginnen. Aufgrund der bevorstehenden Sommerferien soll es nicht - wie sonst üblich - über vier Wochen, sondern über sechs Wochen andauern.
Bislang war es nötig, mit Windkraftanlagen 100 Meter Abstand zu Wäldern einzuhalten. Diese Einschränkung entfällt für Wirtschaftswälder, nicht aber für naturnahe Wälder. Auf 25 Gebiete trifft dies zu. Ein weiteres Kriterium ist die Grünlandbewirtschaftung. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde festgelegt, dass Grünlandflächen mit geringen Ertragswerten, auch Moorböden, künftig für regenerative Energien wie Photovoltaik ausgewiesen werden dürfen, um hier eine Wertschöpfung zu generieren, ohne dass beispielsweise Ziele der CO2-Speicherung davon berührt würden.
Für Dezernent Berghorn ist es entscheidend, dass die Ausbauziele rechtssicher und zügig erreicht werden. "Wir haben alles bedacht und auch die Umweltbelange extrem genau beachtet", so Ausschussvorsitzender Ferlemann.
"Wir legen keine Flächen für bestimmte Projektierer fest"
Dass der Landkreis für die Windenergiebranche enorm interessant ist, einige sich bereits große Flächen gesichert haben und Druck auf Gemeinden und Eigentümer ausüben, ist für den Kreistag und die Verwaltung zweitrangig. "Wir haben einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen", so Berghorn. "Wir legen keine Flächen für bestimmte Projektierer fest." Er prognostizierte, dass manches Projekt, für das sich Windenergieunternehmen derzeit vehement einsetzten, nicht verwirklicht werde.
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