Die Polizei untersucht das Auto nach der Bergung. Foto: Polizei
Mit Hilfe eines Baggers

Polizei untersucht Autogerippe an Baggerkuhle im Kreis Cuxhaven

von Redaktion | 24.01.2023

Die Polizei hat am Dienstag ein altes Auto aus dem Morast in der Lunestedter Baggerkuhle bergen lassen. Nach einer ersten Untersuchung herrscht jetzt Klarheit, ob es zu weiteren Ermittlungen kommen muss.

"Von dem Auto ist nur ein großer Haufen Schrott übrig geblieben, ein Gerippe", berichtet Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. "Es ist noch gar nicht klar, um was für ein Fabrikat es sich handelt."

Zur Vorgeschichte: Ein Mann hatte sich vor rund zwei Wochen bei der Polizei gemeldet. Dort erzählte er, dass er in der Baggerkuhle vor vielen Jahren beim Tauchen ein Auto entdeckt hätte. Tatsächlich konnten nun Polizeitaucher den Wagen ausfindig machen. Erkennen konnte man unter Wasser allerdings nicht viel.

Viele Spekulationen: Wie kommt das Auto in den See?

Sofort wurde spekuliert: Wie kam das Auto in den See? Befindet sich eine Leiche im Wagen? Soll ein Verbrechen vertuscht werden? Warum meldet sich der Zeuge erst nach vielen Jahren bei der Polizei? Hat er was mit dem Auto zu tun und plötzlich überkam ihn ein schlechtes Gewissen? Fragen über Fragen. Antworten gab es zunächst keine.

Ein erster Bergungsversuch am 10. Januar scheiterte. Nun gab es am Dienstag einen weiteren Versuch - und der glückte. Mit einem Bagger konnte das Autowrack angehoben und ans Ufer gebracht werden.

"Die Bergung war nicht einfach. Der Bagger musste sich eine eigene Rampe schaufeln, um an den Wagen zu gelangen", sagt Polizeisprecher Hertz.

Keine sterblichen Überreste im Auto

Beamte der Kriminaltechnik und der Spurensicherung schauten sich das Wrack an. Nach der Begutachtung an Land steht fest: Es gibt aktuell keine Hinweise darauf, dass der Wagen mit einer Straftat in Verbindung steht. "Wir haben keine sterblichen Überreste gefunden, auch sonst keine anderen Gegenstände", so Hertz. Das Auto könnte ersten Erkenntnissen nach mehrere Jahrzehnte am Grund des Sees gelegen haben.

Offen bleibt, ob man den Eigentümer des Autos ermitteln kann. Sollte hier jemand seinen Wagen einfach widerrechtlich entsorgt haben, dürfte es wohl eine Anzeige geben. Auch die Bergungskosten muss jemand übernehmen.

Von Matthias Berlinke

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