Zwei Verhandlungen, zwei Urteile: Ein 34-Jähriger Otterndorfer musste sich vor dem Otterndorfer Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten. Symbolfoto: Angelika Warmuth / dpa
Zwei Verhandlungen, zwei Urteile: Ein 34-Jähriger Otterndorfer musste sich vor dem Otterndorfer Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten. Symbolfoto: Angelika Warmuth / dpa
Ärger unter Alkohleinfluss

Zwei Verfahren an einem Tag: Otterndorfer wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt

von Denice May | 14.11.2025

Erst ein Polizeieinsatz in der Schleusenstraße, dann Ärger auf dem Schützenfest: Ein 34-Jähriger aus Otterndorf stand gleich zweimal wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Otterndorfer Amtsgericht.

"Ihr Affen" war noch eine der harmloseren Beleidigungen, für die sich ein 35-jähriger Otterndorfer vor dem Amtsgericht verantworten musste. Auch Drohungen wie "Ich werde dich mit den Handschellen erwürgen, wenn ich dich das nächste Mal sehe" standen in der Anklageschrift. Doch der Mann saß nicht allein auf der Anklagebank: Drei weitere Angeklagte mussten sich in derselben Verhandlung wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Der Fall geht auf einen Vorfall im August vergangenen Jahres zurück. Damals waren Polizeibeamte zu einer Auseinandersetzung in der Otterndorfer Schleusenstraße gerufen worden. Beim Eintreffen der Polizei soll der 34-jährige Hauptangeklagte laut schreiend auf die Beamten zugegangen sein und gefordert haben, dass sie sich sofort um eine verletzte Person kümmern sollten. Noch bevor sich die Polizisten ein Bild der Lage machen konnten, eskalierte die Situation. "Wir wurden lautstark empfangen, es herrschte eine super aggressive Stimmung", schilderte einer der eingesetzten Beamten vor Gericht. "Wir werden gerufen, um zu helfen, und werden dann so massiv angegangen - das ist für mich surreal."

Bekannte mischen sich ein

Da der Angeklagte auf einen Platzverweis nicht reagierte, legten ihm die Polizisten Handfesseln an. Weil er sich weiterhin nicht beruhigte, wurde er zu Boden gebracht und zog sich dabei eine Platzwunde am Kopf zu. Ein Rettungswagen wurde gerufen, weitere Polizeikräfte rückten an. Während der 34-Jährige im Rettungswagen versorgt wurde, erschienen drei weitere Männer. Zwei von ihnen sollen Druck auf die Beamten ausgeübt haben, damit sie den Festgenommenen freiließen. Ein Dritter filmte die Szene. Auch Bedrohungen wie "Ich bin Mixed-Martial-Arts-Kämpfer und du bist kein Gegner" sollen gefallen sein. Wer die Drohungen aussprach, ließ sich in der Verhandlung nicht eindeutig klären.

Drei Verfahren wurden eingestellt

Nach Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richterin Sabine Deutschmann wurden die Verfahren gegen die drei Mitangeklagten eingestellt - unter der Auflage, Beträge zwischen 100 und 900 Euro an die Organisation "Schleuse" zu zahlen.

Anders verlief es für den 34-jährigen Hauptangeklagten. Er ist bereits mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und räuberischer Erpressung - und steht derzeit unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sah ihn in einem Fall der Beleidigung schuldig und forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro. Verteidigung und Gericht folgten diesem Antrag.

Kein Neuling auf der Anklagebank

Doch gehen konnte der Otterndorfer nach der Urteilsverkündung nicht. Denn direkt im Anschluss musste er sich in einer weiteren Verhandlung erneut verantworten - wieder wegen Beleidigung und Bedrohung. Der zweite Fall spielte sich im Juli vergangenen Jahres auf dem Schützenfest in Neuhaus ab. Laut Anklage beleidigte der Mann dort freiwillige Helfer, zeigte sich aggressiv und ignorierte einen Platzverweis. Schließlich soll er einem Mitarbeiter zugerufen haben: "Weißt du, wer ich bin? Ich bringe dich um", gefolgt von weiteren Schimpfwörtern.

Entschuldigungsbrief geschrieben

Der Angeklagte erklärte, er könne sich an den Abend wegen seines hohen Alkoholpegels kaum erinnern. Doch die Schilderungen würden schon stimmen. Er habe dem Opfer bereits einen Entschuldigungsbrief geschrieben und beantrage inzwischen eine Therapie wegen seines Alkoholkonsums. Dass das eine gute Idee sei, machte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer deutlich, denn: "Sie und der Alkohol sind keine gute Kombination." Sie forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Euro - ein Strafmaß, dem sich Verteidigung und Richterin wieder anschlossen. Zum Schluss wandte sich der Angeklagte selbst an das Gericht: "Ich will hier auf der Anklagebank nicht mehr sitzen. Ich will zeigen, dass es anders wird."

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Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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