Matthias Bein/dpa

Frau erstochen, verbrannt und vergraben? Prozess startet

19.09.2023

Mit einem nur etwa 20-minütigen ersten Verhandlungstag hat der Mordprozess gegen einen Mann begonnen, der eine 19-jährige aus Klötze in der Altmark getötet und vergraben haben soll. Der 42-jährige soll mit der jungen Frau eine jahrelange außereheliche Beziehung gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft verlas am Dienstagmorgen die Anklage am Landgericht Stendal. Der Angeklagte starrte währenddessen reglos vor sich hin, seine verschränkten Arme hatte der 42-Jährige auf den Tisch aufgestützt. Im Gerichtssaal saßen viele interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer. Der Fall hatte im März und April für großes Aufsehen gesorgt.

Der Anklage zufolge fuhr der 42-jährige Deutsche am 4. März dieses Jahres von einer Bushaltestelle aus mit seiner Geliebten in einem Lieferwagen in einen Wald. Dort habe er mit ihr einvernehmlichen Sex gehabt.

Währenddessen oder unmittelbar danach soll er die Frau erstochen haben. Es wurden 32 Stichverletzungen im Brustkorb und im mittleren Oberbauch gezählt. Die Tat sei für die junge Frau so überraschend geschehen, dass sie keine Gegenwehr leisten konnte. Der Mann soll die Leiche dann zunächst auf einer Mülldeponie zwischengelagert und am 7. März in einem Kieswerk bei Bahrdorf in Niedersachsen verbrannt und die Überreste vergraben haben.

Die junge Frau galt wochenlang als vermisst. Der Tatverdächtige geriet zwar recht schnell in den Fokus der Ermittler. Es gab aber keine Leiche und kein Geständnis. Am 20. April wurde der 42-Jährige schließlich festgenommen, man hatte die Leiche nach kriminalistischer Kleinstarbeit gefunden. Zeugenaussagen und ausgewertete Fahrzeugdaten führten zum Fundort. Bahrdorf ist knapp 40 Kilometer von Klötze entfernt.

Die Verteidigerinnen des Angeklagten bemängelten direkt nach der kurzen Anklageverlesung, die Akten seien unvollständig und auch zu spät bei ihnen angekommen. Zeugenaussagen seien noch nicht verschriftlicht, Gutachten nicht komplett, es liefen noch Ermittlungen. Den Antrag auf Aussetzung des Hauptverfahrens nahmen die Verteidigerinnen dann aber zurück. Der nächste Verhandlungstag ist für den 10. Oktober geplant. Dann erhält der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Es sind auch erste Zeugen geladen. Insgesamt hat das Gericht Verhandlungstermine bis zum 22. Dezember vorgesehen.

In dem Verfahren tritt die Mutter der Getöteten als Nebenklägerin auf. Sie war am Dienstag nicht zum Prozessauftakt gekommen. «Für meine Mandantin ist das ein sehr schwerer Weg», sagte der Vertreter der Nebenklage, Holger Stahlknecht. Sie sei so erkrankt, dass sie arbeitsunfähig sei. Als Zeugin werde sie in dem Verfahren noch vernommen. Die Mutter der Getöteten werde zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, Schadenersatz und Beerdigungskosten geltend machen. «Geld wiegt nie ein Menschenleben auf, aber meiner Mandantin war es wichtig, zu sagen, dass sie jedes Mittel und jede Möglichkeit ausnutzt», so Stahlknecht, vormals Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt.

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