
Corona-Regeln: Was gilt im Kreis Cuxhaven?
KREIS CUXHAVEN. Seit Sonntag gelten die verschärften Corona-Regeln auch in Niedersachsen - vorerst bis zum 31. Januar. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Hier eine Übersicht.
- Bis zum 31. Januar sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Ein Kind bis drei Jahre darf dabei sein, wenn sich eine Betreuungsperson - also etwa Mutter oder Vater - mit jemandem aus einem anderen Haushalt trifft. Für Kinder von geschiedenen Eltern und Patchwork-Familien sowie Menschen mit Behinderungen, die eine Begleitperson benötigen, sind Ausnahmen vorgesehen.
- An den Schulen fällt der Präsenzunterricht bis Ende Januar größtenteils aus. Die Schulen starten nach den Ferien am 11. Januar im Distanzunterricht - Ausnahme sind Abschlussklassen und Grundschulklassen. Ab 18. Januar soll es Unterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen geben.
- Kitas und Kinderhorte bieten nur noch eine Notbetreuung in kleinen Gruppen an. Deren maximaler Umfang richtet sich nach dem Alter: In Krippen dürfen acht Kinder unter drei Jahren betreut werden, in den anderen Kindergartengruppen dürfen bis zu 13 betreut werden.
- Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken dürfen weiterhin öffnen. Alle anderen Läden bleiben größtenteils geschlossen.
- In Cuxhaven gilt nach wie vor eine Maskenpflicht in der Nordersteinstraße, Segelckestraße und Schillerstraße.
- Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann der Landkreis Cuxhaven den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz beschränken. Derzeit liegt der Inzidenzwert im Landkreis Cuxhaven bei 86,72 (Stand Freitag, 7. Januar) und damit noch weit unter der Grenze.
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