
Högel-Morde: Angehörige erhält Hinterbliebenenrente kürzer
Im Fall der Högel-Morde erhält eine Angehörige eines Opfers für einen kürzeren Zeitraum als gefordert Hinterbliebenenrente. Es sei richtig, dass Leistungen nach vier Jahren verjähren können, wenn eine Verwaltung keinen Fehler mache, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. Damit gab das Gericht einer zuständigen Berufsgenossenschaft recht, wie es in einer Mitteilung von Montag heißt.
Die Berufsgenossenschaft hatte 2014 von den Vorgängen erfahren und für die Zeit ab 2010 Hinterbliebenenrente gezahlt. Der Vater der Klägerin war bereits 2003 gestorben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Ex-Pfleger Niels Högel war 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er tötete Patienten, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte.