
Homeschooling für alle im Kreis Cuxhaven: Kostenübernahme für digitale Endgeräte
KREIS CUXHAVEN. Bis zu 350 Euro für Laptop, Tablet und Zubehör pro Kind können Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II rückwirkend beantragen.
Damit soll gewährleistet werden, dass alle Kind am Distanzunterricht uneingeschränkt teilnehmen können, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Cuxhaven. Das Bildungschancen nicht vom Geldbeutel abhängen dürfen, stellen Torsten Stolz, Geschäftsführer des Cuxhavener Jobcenters und Michael Kelle vom Amt Soziale Leistungen des Landkreises Cuxhaven übereinstimmend fest.
Homeschooling wird zur Normalität
Dieses gelte gerade in einer Zeit, in der Homeschooling zur Normalität gehört und der im Sommer 2020 um 500 Millionen Euro aufgestockte Digital-Pakt Schule zur Unterstützung der Länder und somit der Schulen noch nicht flächendeckend umgesetzt ist.
Wenn die Schulen die erforderlichen Geräte nicht bereitstellen können, soll diese pragmatische Lösung für alle Familien greifen, die auf die genannten Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Das gelte auch für Geringverdiener, die aufstockende Grundsicherungsleistungen erhalten.
Formulare abrufbar
Leistungsbezieher des Sozialgesetzbuches (SGB) II finden die Bedingungen zusammengefasst auf der Facebook-Seite des Jobcenters Cuxhaven und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung auf der Homepage des Jobcenters Cuxhaven unter www.jobcenter-cuxhaven.de.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuches (SGB) XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz können die entsprechenden Informationen und das Antragsformular auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de unter der Rubrik "Soziales/Digitale Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht" abrufen.
CNV-Nachrichten-Newsletter
Mehr aus dem Netz
CNV News-Podcast - Hören statt lesen!
CNV Podcast "Auf Tauchgang"