Immer mehr ausgesetzte Tiere

Katzen-Kastration per Verordnung?

24.09.2016

KREIS CUXHAVEN. Augesetzte Katzen sind nichts ungewöhnliches. Das Tierheim Cuxhaven ist voll von Fundtieren. Können Kastrationen per Verordnung regulierend helfen? Von Wiebke Kramp

Mit 80 Katzen ist die Kapazitätsgrenze im Cuxhavener Tierheim an Fundtieren längst erreicht. Werden Katzen nicht kastriert, vermehren sie sich rasant, weiß Tierheimleiterin Irene Führer von zunehmend ausgesetzten oder einfach zurückgelassenen Tieren. Einzig Kastrationen helfen, Populationen einzudämmen, sagt die Tierschützerin, allerdings aufgrund tierärztlicher Gebührenverordnungen seien diese Eingriffe auch kostspielig.

Es ist ein Problem. Zunehmend scheinen immer mehr Menschen weder Platz, noch Zeit oder Geld zu haben, sich ausreichend um ihre Haustiere kümmern zu können, weiß Kreisveterinär Dr. Dietrich Voß. Sie entledigen sich ihrer einfach und überlassen sie dem Schicksal.

Bei Katzen ist dies besonders auffällig. Sie sind zentrales und dauerhaft brennendes Thema im Tierheim. Sind sie Fundtiere gibt es eine Verpflichtung des Kümmerns. Bei ganz offensichtlich ausgesetzten Tieren wie Katzenkinder in einer Transportbox werden Kosten der Tierheimunterbringung von der Kommune getragen. Anders sehe es bei bereits verwilderten Tieren aus. Her sieht sich der Kreis jedenfalls nicht in der Pflicht, verdeutlichte jetzt Kreisveterinär Dr. Dietrich Voß.

Tierschutz für verwilderten Katzen bestehe darin, sie in ihrer Umgebung zu belassen, ist die deutliche Meinung von Kreisveterinär Dr. Dietrich Voß’. Streunende gesunde Katzen seien nämlich durchaus in der Lage, für sich und ihre Nachkommen selbst zu versorgen – und dies ganz ohne Zufüttern durch den Menschen.

Würden nämlich verwilderte Katzen gefangen und im Tierheim in eine Gruppenhaltung gesetzt, gelinge das mit größter Wahrscheinlichkeit nicht, so der Kreisveterinär. Die Tiere müssten also wieder dort ausgesetzt werden, wo sie gefangen worden sind. Der deutliche Appell des Tierarzt lautet daher: Streunende und verwilderte Katzen nicht füttern. Regelmäßiges Hintsllen von Futter und Wasser sorge nämlich letztlich dafür, dass die Population gestärkt werde.

Einige Gemeinden gehen gezielte andere Wege, um herrenlosen Tieren besser Herr zu werden und den Bestand nicht weiter wachsen zu lassen.

Auch Halterfrage geregelt

In Geestland gilt seit vorigem Jahr zum Beispiel die Verordnung, dass freilaufende Katzen kastriert und gekennzeichnet sein müssen. Unter anderem geregelt ist auch: Wer freilaufende Karten füttert, gilt als Halter und ist damit also in Verantwortung für das Tier. Wer nachweislich gegen diese Verordnung verstößt, begeht in logischer Konsequenz eine Ordnungswidrigkeit für die er zur Verantwortung gezogen wird.

„Super“, findet Tierheimleiterin Führer, dass Halter von Freigängern prinzipiell so verpflichtet werden zur Kastration und Kennzeichnung. „Solche Verordnungen sind absolut hilfreich.“ Von der Wirkung ist sie überzeugt. Nachdem bei Hunden zum Beispiel die Chip-Pflicht einführt wurde, sei es einfacher gewesen, Fundtiere Haltern zuzuordnen. Minimiert wurde dadurch auch die Zahl an ausgesetzten Tieren.

In Cuxhaven, der Gemeinde Wurster Nordseeküste sowie in den Samtgemeinden Land Hadeln, Börde Lamstedt und Hemmoor gibt es auf Nachfrage unserer Zeitung gegenwärtig keine Überlegungen für die Einführung einer Katzenverordnung. Man sieht einfach keinen Bedarf.

„Mir sind derzeit bei uns keine Probleme mit streunenden Karten bekannt“, sagt auch Klaus Pietsch, zuständiger Fachbereichsleiter in der Stadt Cuxhaven. Er erinnert sich an Vorfälle, die einige Jahre zurück liegen. Seinerzeit gab es am Delft zahlreiche verwilderte Tiere. Dank Unterstützung der Katzenhilfe, die Kastrationen hat vornehmen lassen, sei das Problem aber gelöst worden.

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