
Prozess wegen Totschlags: Angeklagte äußern Bedauern
Zu Beginn eines Totschlag-Prozesses am Landgericht Stade haben die zwei Angeklagten Bedauern ausgedrückt. Das ließen die 20 und 29 Jahre alten Männer am Freitag über ihre Anwälte mitteilen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, eine 22 Jahre alte Frau gemeinsam getötet zu haben. Der Prozess ist zunächst bis Ende April angesetzt und soll nächsten Freitag fortgesetzt werden. Dann wollen sich die Angeklagten selbst äußern.
Die Tat ereignete sich laut verlesenem Anklagesatz im Mai 2022 in Stade. Demnach befanden sich die Männer in Begleitung zweier Frauen nach einer Feier nachts auf dem Heimweg. Mit einer anderen vierköpfigen Gruppe gerieten sie in Streit und folgten ihr. Unklar ist noch, aus welchem Grund das geschah. Es kam zu einer weiteren Auseinandersetzung. Dabei soll der 20-Jährige die Frau mit einer 0,75-Liter-Glasflasche niedergeschlagen haben. Die Frau soll ihr Bewusstsein verloren haben und hingefallen sein.
Laut Anklage schlugen die Männer dann unter anderem auf den Kopf der am Boden liegenden Frau ein. Die Begleiter der Frau sollen auch angegangen worden sein. Jedenfalls konnte sie nicht beschützt werden. Danach sollen die Männer, die alkoholisiert gewesen seien sollen, gezielt auf den Kopf der am Boden liegenden Frau eingetreten haben. Die Frau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und starb einige Tage später an ihren schweren Verletzungen in einem Stader Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer den Angriff vorher abgesprochen hatten.
Die Männer verließen laut Anklage nach dem Angriff den Tatort. Sie haben die polnische Staatsbürgerschaft, wohnen aber beide in Niedersachsen. Ob sie zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat befreundet waren, ist nicht bekannt.
In einer Mitteilung des Gerichts vor Prozessbeginn hieß es, die Frau habe dem 29-Jährigen mutmaßlich vor dem Angriff seines Begleiters mit einem Messer ins Bein gestochen. Am Freitag ging die Staatsanwaltschaft darauf nicht ein. Der Verteidiger des 29-Jährigen forderte, dass über die Verletzung gesprochen werde.
Zum nächsten Verhandlungstermin soll ein Gutachten darüber vorliegen, ob die Männer wegen des mutmaßlichen Alkoholkonsums schuldunfähig sind. Laut Anklage soll einer der Männer mehr als 1,6 Promille gehabt haben.