
Ende der Frist für Grundsteuererklärung: Im Finanzamt Cuxhaven gerade das Thema Nr. 1
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar 2023 ab. Das merken inzwischen auch die Steuerpflichtigen, weshalb es im Finanzamt Cuxhaven äußerst geschäftig zugeht.
Die Beschäftigten werden überrollt mit Anfragen. Daher hat das Amt diverse Unterstützungsmöglichkeiten eingerichtet. Wer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung Fragen hat, kann sich über die Hotline mit der Telefonnummer (04721) 563-320 an das Finanzamt Cuxhaven wenden oder kommt persönlich zur Klärung der Fragen im Rahmen der Öffnungszeiten dorthin (natürlich nur, sofern das jeweilige Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Cuxhaven liegt).
Aufgrund des erhöhten Aufkommens muss mit längeren Wartezeiten (insbesondere am Telefon) gerechnet werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten. Eine gute und umfangreiche Hilfestellung erhielten Steuerpflichtige darüber hinaus über die Internetseite des Landesamt für Steuern Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html), so das Finanzamt Cuxhaven auf Anfrage unserer Redaktion.
Eine (nochmalige) Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung über den 31. Januar 2023 hinaus werde aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben grundsätzlich nicht gewährt. Ursprünglich sollte das Ende der Abgabefrist bereits am 31. Oktober 2022 sein. Nachdem zur Halbzeit nicht mal 20 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben waren, wurde die Frist bis Ende Januar verlängert.
Zur Erinnerung (ausführlicher Artikel hier): Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen bis spätestens Ende Januar dieses Jahres tätig werden, indem sie eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, der bevorzugte Kanal hierfür ist das Elster-Portal (Elster = elektronische Steuererklärung). Das kann auch über einen bereits vorhandenen Zugang, zum Beispiel von Verwandten, erfolgen. Die für die Erklärung relevanten Daten (unter anderem Angaben zum Grundstück sowie zu Eigentümern und Eigentümerinnen) finden sich meist in den Unterlagen zu Haus und Grundstück.
Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell erfordert nur wenige Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung. Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück und amtlicher Fläche sind dem von der Finanzverwaltung kostenlos bereitgestellten Programm "Grundsteuer-Viewer" (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) zu entnehmen. Dort wird auch der Bodenrichtwert angegeben, dazu als Vergleich der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde sowie der Lagefaktor, der die Lage gleich großer und gleich genutzter Grundstücke innerhalb einer Kommune beurteilt.