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Lage ist wichtig – aber nicht alles!
Checkliste für den Grundstückskauf: Augen auf bei der Standortwahl
Lage, Lage, Lage – so lautet
eine bekannte Immobilienweisheit,
wenn es um die
Kriterien beim Kauf eines Grundstücks
geht. Die Lage des Grundstücks
im Hinblick etwa auf Infrastruktur
und Verkehr ist tatsächlich
im Gegensatz zu anderen Details
eines Bauvorhabens von enormer
Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich
über die langfristige Werthaltigkeit
der Immobilie. Allerdings
ist die Lage auch nicht alles – ein
paar andere wichtige Dinge sollten
angehende Bauherren beim
Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen.
Hier sind vier bedeutsame
Punkte:
1. Bebauungspläne
Bebauungspläne haben oft strenge
Vorschriften, angehende Bauherren
sollten deshalb gründlich
prüfen, ob sie auf dem avisierten
Grundstück ihre Vorstellungen umsetzen
können. „Selbst auf baureifem
Land ist nicht jede Maßnahme
zulässig", betont Florian Haas,
Finanzexperte und Vorstand der
Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.
Mehr dazu steht unter
www.finanzierungsschutz.de.
Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten,
etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes,
gibt es beim Bauamt
der jeweiligen Gemeinde.
Frühere gewerbliche Nutzungen
oder die Nähe zu einer ehemaligen
Deponie können das Risiko
von Altlasten bergen, selbst wenn
sich diese nicht unmittelbar darauf
befanden.
Das Umweltamt gibt Auskunft, ob
das Grundstück im Altlastenkataster
als verdächtig verzeichnet ist.
2. Bodengutachten
Ein Bodengutachten verschafft
Klarheit über die Beschaffenheit
und Tragfähigkeit des Baugrunds.
Es sollte vom neuen Eigentümer so
früh wie möglich eingeholt werden
– das Geld dafür ist im Hinblick
auf die potenziellen Folgekosten
sehr gut investiert. Bereits
im Kaufvertrag selbst sollte man
Regelungen für das eventuelle Vorhandensein
von Altlasten treffen.
Die Wahl des richtigen Grundstücks ist die wichtigste Entscheidung des angehenden
Bauherrn. Nur dann kann das Projekt beim Einzug zu einem glücklichen Ende führen.
3. Erschließung
Ist ein Grundstück „erschlossen“,
bestehen bereits Anschlüsse an
das Versorgungs- und das Straßennetz.
Ist es dagegen noch nicht
an das öffentliche Entwässerungssystem
angeschlossen, drohen Zusatzkosten.
Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau
erst kürzlich erfolgt, sollte
man sich darüber informieren,
ob die entsprechenden Kostenbescheide
bereits ergangen sind.
„Kostenschuldner ist immer der
zum Zeitpunkt der Zustellung des
Kostenbescheids im Grundbuch
eingetragene Eigentümer, nicht
derjenige, der zum Zeitpunkt der
Ausführung der Maßnahme Eigentümer
war", so Bauexperten.
4. Grundbuchauszug, eingetragene
Rechte, Belastungen
Vom Eigentümer sollte man sich
im Vorfeld der Unterzeichnung
des Kaufvertrags einen aktuellen
Grundbuchauszug vorlegen lassen.
Dabei kann man überprüfen,
ob der Verkäufer als eingetragener
Besitzer allein verfügungsberechtigt
ist. Ganz wichtig! Das Grund-
Fotos: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
An alles gedacht? Eine Checkliste trägt dazu bei, dass man
beim Grundstückskauf alle wichtigen Punkte beachtet hat.
buch sollte sorgfältig auf bereits
eingetragene Rechte und Belastungen
überprüft werden. Wege- und
Leitungsrechte etwa können für erhebliche
Einschränkungen sorgen.
Wenn Sie diese vier Grundregeln
genau beachten, können Sie in
keine böse Falle tappen, die später
mehr Geld kosten kann, als Ihr
Baubudget Ihnen erlaubt. (djd/GA)