
Vorausschauend planen
Nachlass- und Vorsorgeregelungen
Durch eine Vorsorgeregelung kann bereits zu Lebzeiten dafür gesorgt werden, dass die Hinterbliebenen
bei der Bewältigung der Trauer unterstützt werden. (Foto Toepler)
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit
dem Thema Sterben kann bereits zu Lebzeiten
helfen, den eigenen Angehörigen
eines Tages die Trauerbewältigung zu erleichtern.
Mit einer vorausschauenden Planung
können beizeiten Nachlass- und Vorsorgeregelungen
niedergelegt und somit
Vorbereitungen für den Trauerfall getroffen
werden, die eines Tages großen Druck von
den trauernden Hinterbliebenen nehmen
können.
Insbesondere in Fällen, in denen Vermögen
und Grundbesitz existiert, empfiehlt sich
die Anfertigung eines Testamentes. Hierbei
unterscheidet man zwischen dem eigenhändigen
und dem öffentlichen Testament,
letzteres wird notariell beglaubigt und ist
die sicherste Variante des letzten Willens,
da das notarielle Testament beim Nachlassgericht
verwahrt wird. Die einfachere
Version ist das eigenhändige Testament,
das wie der Name andeutet, handschriftlich
verfasst sein muss. Neben einer lesbaren
Handschrift sind die vollständige Unterschrift
sowie Ort und Datum der Erstellung
zwingend notwendig, damit das Testament
Gültigkeit besitzt. Ehepaare können ein gemeinsames
Testament verfassen, das von
einem der Eheleute handschriftlich verfasst
und danach von beiden unterzeichnet wird.
Auch hier sind Ort und Datum notwendig.
Besonders beliebt ist die Variante des sogenannten
‚Berliner Testaments‘, bei dem sich
die Eheleute zum jeweiligen Alleinerben
bestimmen und weitere Erben erst nach Ableben
des länger lebenden
Partners berücksichtigt
werden.
Neben der Regelung
des Nachlasses besteht
die Möglichkeit,
im Rahmen einer Vorsorgevereinbarung
alle mit der Bestattung
in Zusammenhang
stehenden Dinge
bereits zu Lebzeiten zu
organisieren.
Neben der Sicherheit,
dass nach dem
eigenen Tod alles so veranlasst wird, wie
man selbst es sich gewünscht hat, bietet
diese Art der Vorsorge auch den Angehörigen
den Freiraum, sich nach dem Ableben
eines Familienangehörigen ganz der Trauerbewältigung
widmen zu können. Zahlreiche
Bestattungsunternehmen bieten
solche Vorsorgevereinbarungen an und beraten
ausführlich über Möglichkeiten und
Kosten.