
Die richtige Vorsorge treffen
Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Testament
Mit der richtigen Vorsorge kann man
sich – und anderen – erhebliche Sorgen
ersparen. Diese drei Möglichkeiten
der Vorsorge sollten Sie kennen.
Die Vorsorgevollmacht kann einer
Vertrauensperson erteilt werden, die
Entscheidungen treffen kann, wenn
man selbst dazu nicht mehr in der
Lage sein sollte. Mit der Vollmacht
selbst wird kein Vermögen verschoben,
der Bevollmächtigte handelt
ausschließlich für die andere Person.
Die Vorsorgevollmacht ist in aller
Regel eine Generalvollmacht, da
man nicht voraussehen kann, welche
Entscheidungen später zu treffen
sein werden. Durch sie wird eine
gesetzliche Betreuung zunächst
ausgeschlossen. Der Vorteil ist, dass
die Vertrauensperson sofort handeln
kann, ohne dass zuerst ein gerichtliches
Verfahren geführt werden
muss. Man sollte aber bedenken,
dass der Bevollmächtigte ohne Kontrolle
von außen handelt. Die vom
Gericht kontrollierte gesetzliche Betreuung
kann unter bestimmten Umständen
die bessere Lösung sein.
Die Patientenverfügung ist eine
Anweisung an den Arzt, wie behandelt
werden soll, wenn der Patient
nicht ansprechbar ist. In der
Patientenverfügung geht es zum
Beispiel um Fragen der Unterbringung,
der Durchführung lebenserhaltender
Maßnahmen und der
Schmerztherapie. Dies erleichtert
den Angehörigen und Ärzten
schwierige Entscheidungen. Eine
Patientenverfügung empfiehlt sich
immer. Sie wird oft mit einer Vorsorgevollmacht
kombiniert.
Beim Testament geht es allein um
die Verteilung des Nachlasses. Ohne
Testament gilt die gesetzliche Erbfolge,
über die man sich informieren
sollte. Ist man unzufrieden damit,
hilft ein Testament. Dieses kann man
selbst errichten, Ehepartner auch
gemeinsam, in anderen Konstellationen
bleibt regelmäßig nur der Weg
zum Notar. Ein Testament kann aber
auch Nachteile haben, zum Beispiel
bei der Erbschaftsteuer oder durch
die Entstehung von Pflichtteilsansprüchen,
beim beliebten „Berliner
Testament“ ist das oft der Fall.
Für Vollmacht und Patientenverfügung
gibt es Formulare
im Buchhandel.
Formulare aus dem Internet
sollten mit Vorsicht
genutzt werden, diese
sind auch aus vermeintlich
guten Quellen oft fehlerhaft.
Alle können beim
Notar beurkundet werden.
Bei Unsicherheiten
empfiehlt sich eine Beratung
durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt.
Foto: pixabay
Text von Markus Morische, Fachanwalt für Erbrecht