
9 Bauen & Wohnen
Ihr Ratgeber für mehr Lebensqualität
Viele Gebäude-Energieausweise müssen in diesem Jahr erneuert werden
A
Fotos: IWO/bpr
Neue Heizungsregelungen in Kraft
n die Heizung denken die
meisten vor allem dann,
wenn sie auf ihre Gas-
oder Heizöl-Rechnung schauen.
Gerade zu Jahresbeginn stehen
neue Regelungen bei Steuern oder
Versicherungen im Fokus der Aufmerksamkeit.
Doch auch rund um
die Heizung gibt es einige grundsätzliche
Veränderungen zu beachten.
Energieausweis checken
Viele Gebäude-Energieausweise
müssen in diesem Jahr erneuert
werden. Der Grund: Ein Energieausweis
ist immer nur zehn Jahre
lang gültig, und seit 2009 gilt
die Energieausweispflicht für alle
Bestandsgebäude, die vermietet
oder verkauft werden. Bereits
im vergangenen Jahr sind viele
Energieausweise für Gebäude mit
Baujahr vor 1966 abgelaufen,
denn für diese Häuser wurde die
Ausweispflicht bereits 2008 eingeführt.
Ein guter Anlass also, sich
mit der Effizienz der eigenen Immobilie
zu beschäftigen, denn hier
kann durch eine Heizungsmodernisierung
oder eine energetische
Sanierung der Gebäudehülle in
vielen Fällen einiges an Energie
gespart werden. Der Energieausweis
gibt mit einer rot-gelb-grünen
Farbskala Auskunft über die energetischen
Kennwerte eines Gebäudes
und ordnet sie einer von
neun Effizienzklassen von A+ bis
H zu. Damit macht der Ausweis
den Energiebedarf eines Gebäudes
vergleichbar. Er muss Kauf-
und Mietinteressenten bei einer
Immobilienbesichtigung vorgelegt
werden.
Anpassung des
Heizungslabels
Seit September 2019 hat sich die
Skala des Heizungslabels für Neuanlagen
geändert. Die schlechtesten
Effizienzklassen E bis G
sind weggefallen. Dafür kommt
am oberen Ende der Skala die
Klasse A+++ hinzu. Für hocheffiziente
Gas- und Öl-Brennwertgeräte,
die eine nahezu vollständige
Energieausnutzung haben,
ändert sich nichts. Sie bekommen
auch im angepassten Label ein
A. In Kombination mit Solarthermie
oder anderen erneuerbaren
Energien kann sich die Effizienzklasse
weiter verbessern bis hin zu
A++. Hierbei kommt dann das
sogenannte Paket- oder Verbundlabel
zum Einsatz. Das Label soll
Kunden dabei helfen, die Effizienz
verschiedener Heizgeräte zu vergleichen.
Gelabelt werden zurzeit
öl-, gas- und strombetriebene
heizungstechnische Produkte, aber
auch Wärmespeicher und Solarthermieanlagen.
Beim Vergleich
unterschiedlicher Effizienzlabel von
Haushaltsgeräten sind Rückschlüsse
auf die tatsächlichen Energiekosten
möglich, da diese alle mit
Strom betrieben werden. Bei Heizgeräten
funktioniert das nicht, da
es unterschiedliche Energieträger
mit unterschiedlichen Preisen gibt.
Austauschpflicht für alte
Heizkessel
Heizkessel, die mehr als 30 Jahre
auf dem Buckel haben, müssen
unter bestimmten Bedingungen
ausgetauscht werden. So schreibt
es die Energieeinsparverordnung
(EnEV) vor. Auskunft über das Kesselbaujahr
gibt das Typenschild
auf dem Heizgerät. Alternativ finden
sich die Angaben im Schornsteinfegerprotokoll
oder anderen
Datenblättern. Doch nicht für alle
Heizkessel ist nach 30 Betriebsjahren
zwingend Schluss: Heizgeräte
mit Niedertemperatur- oder
Brennwerttechnik dürfen weiterbetrieben
werden. Auch wer sein
Haus mit weniger als drei Wohneinheiten
seit spätestens 1. Februar
2002 selbst bewohnt, ist von
der Austauschpflicht ausgenommen.
Aber auch unabhängig von
der gesetzlichen Verpflichtung zur
Erneuerung der Heizung ist es in
vielen Fällen sinnvoll, eine Moder-
nisierung in Erwägung zu ziehen.
Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung
älter als 20 Jahre, lohnt sich der
Austausch.
Sprechen Sie mit Ihrem örtlichen
Heizungsbauer. Er ist kompetent und
berät Sie umfassend. (bpr/GA)