
HEMMOOR MAGAZIN 30 / 2018 5
HERZLICHEN DANK
Das vielfältige ehrenamtliche Engagement in unseren Gemeinden schafft Begegnungen, führt Menschen zusammen,
die einander helfen, ihre Freizeit gemeinsam gestalten oder miteinander Projekte durchführen. Durch ehrenamtliches
Engagement werden der Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort in unseren Gemeinden gestärkt.
Wir möchten uns bei allen ehrenamtlich Tätigen, die in Vereinen, Verbänden, in der Nachbarschaftshilfe oder an
anderer Stelle uneigennützig ihren Dienst für die Gemeinschaft verrichten, wieder sehr herzlich für ihr in diesem
Jahr gezeigtes Engagement bedanken.
Bitte machen Sie auch im kommenden Jahr weiter und motivieren Sie mit uns gemeinsam weitere Menschen für die
Ehrenamtlichkeit. Wenn viele einen kleinen Beitrag leisten, kann etwas Großes daraus werden.
Mit herzlichem Dank
Carsten Hubert Jan Tiedemann
Bürgermeister Bürgermeister
Gemeinde Osten Gemeinde Hechthausen
Lasse Weritz Dirk Brauer
Bürgermeister Samtgemeindebürgermeister
Stadt Hemmoor
Straßenreinigung und Winterdienst in der
Samtgemeinde Hemmoor
Und wieder ist es soweit, das Laub ist gefallen und bald
kann es auch winterlich werden. Die Samtgemeindeverwaltung
erinnert die Eigentümer der Grundstücke daher
an ihre Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung und
-verordnung der Samtgemeinde Hemmoor vom 09. Dezember
2010. Dadurch wird den Eigentümern der an öffentlichen
Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke
innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen die
Straßenreinigung einschließlich Winterdienst auferlegt. Die
Reinigungspflicht einschließlich Winterdienst obliegt auch den
Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben,
einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung,
einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher
Weise von der Straße getrennt sind. Die Reinigungspflichtigen
haben über die Reinigungspflicht und den Winterdienst hinaus
auch die vor ihren Grundstücken gelegenen Grünstreifen zu
mähen und sollen die Baumscheiben, Pflanzbeete und Gehölzstreifen
pflegen.
Das bedeutet gemäß der Straßenreinigungsverordnung konkret,
dass die Reinigungspflicht insbesondere die Beseitigung von
Schmutz, Laub, Wildgräser, Wildkräuter und Unrat sowie die
Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen
der kombinierten Geh- und Radwege, Gehwege, Radwege
und Fußgängerüberwege umfasst. Ist ein Grünstreifen bzw. ein
unbefestigter Straßenseitenraum vorhanden, ist dieser regelmäßig
zu mähen. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.
Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege
und Gehwege einschließlich
kombinierter Rad- und Gehwege
mit einer geringeren Breite
als 1,50 Meter ganz, die übrigen
mindestens in einer Breite von
1,50 Meter freizuhalten. Ist ein
Gehweg nicht vorhanden, so ist ein
ausreichend breiter Streifen von
mindestens 1,50 Meter neben der
Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum
nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
In verkehrsberuhigten Bereichen ist an den jeweiligen
Rändern verlaufend ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig
mindestens 1,50 Meter zu räumen.
Die Schneeräumungspflicht erstreckt sich auf die Zeit von
07:00 Uhr bis 20:00 Uhr an Werktagen und von 09:00 Uhr
bis 20:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Die Gossen, Einlaufschächte
und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten, um
bei eintretendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers
zu gewährleisten.
Die vollständigen Texte der Straßenreinigungssatzung und -verordnung
der Samtgemeinde Hemmoor vom 09. Dezember 2010
finden Sie unter www.samtgemeinde-hemmoor - Politik & Verwaltung
- Rathaus - Ortsrecht.
Die Nichtbeachtung der Pflicht zum Winterdienst kann kostspielige
haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und auch mit
einem Bußgeld geahndet werden.