
Das digitale Fundbüro:
Samtgemeinde Hemmoor bietet neuen Service
Wer kennt das nicht? Es wurde etwas verloren und man
stellt sich die Frage, ob jemand den verlorenen Gegenstand
gefunden und ins Fundbüro der Samtgemeindeverwaltung
gebracht hat. Bisher konnte nur
ein Telefongespräch oder eine persönliche
Vorsprache im Rathaus Klarheit darüber verschaffen.
Ab sofort können Sie das Verzeichnis der im
Fundbüro aufbewahrten Fundstücke auch
online, das heißt auf der Internetpräsenz
der Samtgemeinde Hemmoor einsehen. Bitte
verwenden Sie hierzu die Internetadresse
http://www.samtgemeinde-hemmoor.de.
Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand
in der Liste verzeichnet finden, setzen Sie
sich bitte mit dem Fundbüro der Samtgemeinde
in Verbindung. Frau Schulz, Telefon
04771/602 146, E-Mail: k.schulz@hemmoor.de, hilft Ihnen gerne
weiter.
6 HEMMOOR MAGAZIN 30 / 2018
Folgendes bittet die Samtgemeinde zu beachten:
Fundsachen, die in der Samtgemeinde Hemmoor abgegeben
wurden, werden dem/der Verlierer/Verliererin nur herausgegeben,
wenn diese/r nachweisen kann, dass
er/sie Eigentümer/in der Fundsache ist.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate
ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro
der Samtgemeinde Hemmoor.
Die Fundsache wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
dem/der Finder/Finderin
herausgegeben. Das Eigentum an der Fundsache
erwirbt der/die Finder/Finderin, wenn
dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten
hat, sich der/die Verlierer/in nicht
gemeldet hat und die Aufbewahrungsfrist
abgelaufen ist.
Tiere, die im Fundbüro abgegeben werden,
werden an entsprechende Einrichtungen zwecks artgerechter
Haltung weitergegeben.
Wer knallt, haftet! - Sicherheit beim Feuerwerk!
Auf Verbote achten und Rücksicht nehmen! Die Samtgemeinde
weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer
Gegenstände (Feuerwerk) im Umkreis von 200
Metern von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen
sowie zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden grundsätzlich
verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe
von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können,
Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.
Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist
in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Beim Feuerwerk gilt immer die Grundregel: Wer knallt, haftet
für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch
aufgeräumt werden! Damit die Begrüßung des neuen Jahres
nicht im Krankenhaus endet, weist die Samtgemeindeverwaltung
zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet
werden dürfen, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer
einer in der Europäischen Union ansässigen
„Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher
Sprache haben. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man
sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper
weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko!
Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie
dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle
zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper
kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe
geahndet werden.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche
Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in
deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand
einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt
und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern
zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/
den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen
und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen
geschlossen.
9. Halten Sie die besonders vorgeschriebenen 200 Meter Abstand
zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden unbedingt ein.
10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen
und nicht auf der Straße liegen lassen.