
7. Februar 2019 Hochzei2t019 5
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Standesamtliche Trauung
Vor der standesamtlichen Trauung ist
eine Anmeldung der Eheschließung
beim Standesamt des Wohnsitzes
erforderlich. Dazu benötigt man im
Normalfall einen gültigen Personalausweis
oder Reisepass; eine Aufenthalts/
Meldebescheinigung und
eine beglaubigte Abschrift aus dem
Geburtenregister. Bei einer zweiten
Eheschließung oder wenn der Partner
in einem anderen Land wohnt, werden
weitere Dokumente benötigt. Im Zweifel
lieber noch einmal beim zuständigen
Standesamt nachfragen, welche Unterlagen
benötigt werden. Die „Anmeldung
zur Eheschließung” sowie bestimmte
Dokumente, wie die aktuelle Aufenthaltsbescheinigung,
dürfen nicht älter
als sechs Monate sein! Somit muss die
Trauung innerhalb eines halben Jahres
vollzogen werden.
Wenn an einem anderen Ort geheiratet
werden soll, bekommt man eine
Bescheinigung und die nötigen Unterlagen
für das gewünschte Standesamt
vom Standesbeamten ausgehändigt. hg
Wird kein Ehevertrag abgeschlossen,
lebt man in einer Zugewinngemeinschaft.
(Gesetzlicher Güterstand).
Das heißt: Jeder behält das, was er in
die Ehe eingebracht hat. Macht einer
der Partner eine Erbschaft, gehört
sie allein ihm. Nur was gemeinsam
erwirtschaftet wird, gehört beiden
Partnern.
Bei der Gütertrennung besitzt jeder
sein eigenes Vermögen. Der Zugewinn
steht nicht beiden Partnern
zur Verfügung, sondern gehört
dem, der ihn erwirtschaftet hat. Der
Ehevertrag muss vor einem Notar
geschlossen werden.
Auch die Gütergemeinschaft muss
notariell bestätigt werden. Alles
was die Partner besitzen, wird ein
gemeinschaftliches Vermögen und
auch zusammen verwaltet. hg
Wie wollen wir heißen?
Bei oder nach der Eheschließung
können die Ehegatten für die
Namensführung einen gemeinsamen
Familiennamen bestimmen. Dazu
kann der Geburtsname des Mannes
oder der Frau gewählt werden. Der
Ehegatte, dessen Namen nicht zum
Ehenamen gewählt wurde, hat die
Möglichkeit, einen Doppelnamen zu
führen, indem er seinen Geburtsnamen
dem Ehenamen voranstellt
oder anfügt. Ebenso kann der Name
aus einer früheren Ehe zum Ehenamen
bestimmt werden oder der
Nachname aus der Zeit vor der Eheschließung
weiter geführt werden.
Kinder des Ehepaares bekommen
den gemeinsamen Familiennamen
als Geburtsnamen. Komplizierter
wird es bei getrennter Namensführung.
Das Paar muss sich einigen,
ob das Kind den Namen vom Vater
oder der Mutter erhalten soll. Einmal
entschieden, gilt der Geburtsname
auch für weitere Kinder. hg
Wer darf wen heiraten?
In Deutschland gibt es klare Gesetze,
wer wen heiraten darf. Doppelehe-
Verbot: Niemand darf mit mehreren
Personen gleichzeitig verheiratet
sein.
Die Ehe unter Blutsverwandten in
gerader Linie ist nicht erlaubt.
Bei einer Ehe müssen beide Partner
volljährig (18) sein.
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist
seit dem 1. Oktober 2017 erlaubt. Im
BGB heißt es jetzt: „Die Ehe wird von
zwei Personen verschiedenen oder
gleichen Geschlechts auf Lebenszeit
geschlossen.“ Der Bund der deutschen
Standesbeamten schätzt, dass
etwa fünf Prozent aller Ehen, die
in den ersten zwölf Monaten nach
der Gesetzesänderung geschlossen
wurden, gleichgeschlechtliche waren.
Viele Lesben und Schwule haben
beschlossen, als die Ehe für alle kam,
die bis dahin bestehende Lebenspartnerschaft
in eine Ehe umzuwandeln.
hg
Juristische Tipps
Kirchliche Hochzeit
Bevor die kirchliche Trauung nach
dem Ritus der Kirche stattfinden kann,
muss die bürgerliche Eheschließung
im Standesamt vollzogen sein.
Organisatorisch wird das Familienstammbuch,
die Bescheinigung über
die standesamtliche Trauung, die Taufbescheinigung
(nicht älter als sechs
Monate) und eventuell der Personal-
Küssen ist die Sprache der Liebe.
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Für immer ja...!
Die Trauung
Für eine Trauung stehen
drei Möglichkeiten zur
Verfügung: die standesamtliche
und vor dem
Gesetz einzig wahre
Eheschließung; die
kirchliche (katholisch
& evangelisch) und die
freie Trauung.
hg
ausweis benötigt. Für die Trauung der
Römisch Katholischen Kirche sind zwei
Trauzeugen erforderlich.
Zur Vorbereitung findet mit dem
zuständigen Pfarrer ein Trau Gespräch
statt, wobei auch Details des Traugottesdienstes
sowie organisatorische
Dinge besprochen werden. hg
Hochzeit unter freiem Himmel
Wer sich einen besonderen Ort
mit einer romantischen Zeremonie
wünscht, kann nach der standesamtlichen
Trauung eine freie Hochzeit
feiern. Es ist fast jeder gewünschte
Ort möglich, zum Beispiel ein wunderschöner
Garten oder der Strand. Freie
Trauredner/innen gestalten die Hochzeit
so individuell wie möglich. Dazu
gehört eine ausführliche Beratung,
um die Traumhochzeit mit Wünschen,
Besonderheiten, abwechslungsreicher
und gefühlvoller Rede zu einem
emotionalen und einzigartigen Tag zu
gestalten. hg