
Hemmoor Magazin 01/2021 7
Coronabedingt können in diesem Jahr
in der Samtgemeinde Hemmoor wie im
gesamten Landkreis Cuxhaven keine
Osterfeuer stattfinden.
Darauf hat der Landkreis Cuxhaven
kürzlich in einer Pressemitteilung hingewiesen.
Daher werden auch in diesem Jahr keine
Buschannahmen und keine Osterfeuer
bei den Freiwilligen Feuerwehren Althemmoor,
Basbeck, Hechthausen sowie am
Kreidesee in Althemmoor veranstaltet.
Die erneute Absage von Osterfeuern ist
zwar sehr bedauerlich, aber leider aus
den bekannten Gründen unerlässlich.
Ab 01. Juli gilt die
Rund zwei Millionen freilebende Katzen
leben laut Angabe des Deutschen Tierschutzbundes
aktuell in Deutschland,
geschätzt über 200.000 davon allein in
Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung
sowie das damit verbundene
Elend obdachloser Hauskatzen stellt ein
großes Problem dar. § 1 des Tierschutzgesetzes
gebietet es, dass niemand
einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
darf. Verwilderte Katzen sind und
bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen
oder entlaufen den Bezug
zum Menschen verloren haben oder in
vielfacher Generation „wild“ geboren
wurden. Ohne menschliche Versorgung
und Betreuung an Futterstellen würden
diese Katzen elendig sterben. Die Katzen
sind in einem schlechten Ernährungszustand,
leiden an Parasiten, Milben
und an Infektionskrankheiten wie
z.B. Katzenschnupfen. Sie sind damit
auch eine Gefahr für alle Hauskatzen,
die sich bei Freigang anstecken können.
Letztlich gehen ursprünglich alle frei lebenden
Katzen auf Katzen aus dem Privathaushalt
zurück, die nicht kastriert
wurden und sich deshalb unkontrolliert
vermehren konnten.
In der Samtgemeinde Hemmoor sind die
beschriebenen Zustände ebenso festzustellen.
Ehrenamtliche engagieren
sich in der Samtgemeinde Hemmoor
dafür, verwilderte Katzen an Futter-
plätzen zu versorgen.
Eine ungehemmte Vermehrung der
Katzen ist eine Hauptursache für das
Leid und Elend vieler Hauskatzen. Eine
Kontrolle und Begrenzung der Vermehrung
der Hauskatzen mittels einer
allgemeinen Kastrationspflicht soll ab
01. Juli 2021 auch in der Samtgemeinde
Hemmoor dazu beitragen, dieses Tierleid
zukünftig zu verhindern.
Die Verpflichtung zur Kastration von
Katzen soll unterbinden, dass zu den
frei lebenden Katzengruppen immer
wieder nicht kastrierter Katzennachwuchs
hinzukommt. Die Verpflichtung
zur Kennzeichnung und Registrierung
von Katzen in einem Haustierregister
ermöglicht das Auffinden der Besitzer,
wenn ein entlaufenes Tier gefunden
wird. Dies vergrößert die Chance, entlaufene
Tiere den Besitzern zurückgeben
zu können, mindert aber auch die
Kosten der Kommune für die Unterbringung
von Fundtieren. Zugleich soll verhindert
werden, dass Hauskatzen von
ihren Besitzern ausgesetzt werden.
Die Katzenschutzverordnung der Samtgemeinde
Hemmoor regelt in § 4 die
allgemeine Kastrationspflicht, wenn Sie
Ihrer Katze einen freien Auslauf ermöglichen.
Zudem wird in § 5 die Pflicht zur
Kennzeichnung und Registrierung der
Katzen bestimmt. Den vollständigen
Text der Katzenschutzverordnung finden
Sie im Internet unter:
www.samtgemeinde-hemmoor.de/
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Osterfeuer finden nicht statt
Katzenschutzverordnung