
Auf eigenen Füßen
Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt
in die Selbständigkeit und sollte gründlich geplant
werden. Immobilien-Portale wie immobilienscout24.
de, immowelt.de und immonet.
de sind dabei genauso hilfreich wie private
Anbieter (Zeitung, schwarzes Brett).
Als alleinstehender Azubi solltest Du mit einem
Zimmer auskommen. Eigentlich steht
einer alleinlebenden Person eine Wohnfläche
von 45 qm zu (Hartz-IV-Empfängern steht dies
zu und das Amt zahlt die Miete). Da aber Azubis
kein Arbeitslosengeld und kein Wohngeld
zustehen, solltest Du auf eine eigene Wohnung
mit 45 qm verzichten können. Überlege
Dir das allerkleinste Minimum, das
Du benötigst. Empfehlenswert sind
Wohnungen von 25–40 qm.
Für Strom und Wasser kann man
ca. 15–45 Euro im Monat einplanen.
Allgemein gilt: Man sollte maximal
ca. 1/3 seines gesamten Nettoeinkommens
für das Wohnen exklusive
Strom und Wasser einplanen, um gut
zurechtzukommen. Hast Du mobiles
Internet, so benötigst Du keinen
Router und keinen Vertrag für deine
eigene Wohnung, um ins Internet gehen zu
können. Fast alle Smartphones und Tablets
lassen sich auch für den PC als Hotspot einrichten.
Wie weit die Wohnung von der Arbeitsstelle
entfernt sein darf, kommt auf das Zeitmanagement
an. Dabei ist wichtiger, näher an
der Ausbildungsstätte als an der Berufsschule
zu wohnen. Es ist sinnvoll, ca. drei bis vier
Monate vor dem gewünschten Einzugstermin
zu beginnen, nach einer Wohnung zu suchen.
Dabei darfst du dich nicht entmutigen lassen,
wenn Du nicht gleich eine passende Wohnung
findest. (Quelle: www.steuerazubi.com)
Foto: Joachim Tonn
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Tipps für die
erste eigene Wohnung!
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de