
FSJ
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Foto: Martin Büdenbender/pixelio.de
Das Freiwillige Soziale Jahr,
abgekürzt: FSJ, ist ein Freiwilligendienst
in sozialen Bereichen.
Er wird in Deutschland
für Jugendliche und junge Erwachsene
angeboten, die die
Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt
haben und noch nicht das
27. Lebensjahr vollendet haben,
also ihren 27. Geburtstag noch
nicht gefeiert haben.
Gesetzliche Grundlage. Die
Freiwilligen sind in ihrer rechtlichen
Stellung Auszubildenden
vergleichbar.
Träger und Einsatzstelle. Die
Träger, die das Freiwillige Soziale
Jahr anbieten, sind meist
überregional tätig. Sie sind
Kooperationen mit ganz unterschiedlichen
Einsatzstellen
eingegangen. Unter Einsatzstelle
versteht man die konkrete
Stelle, bei der der FSJler, der
Freiwillige, konkret den Freiwilligendienst
ableistet.
Arbeitszeit. Die Arbeitszeit
während des Dienstes wird von
der Einsatzstelle festgelegt. Die
öffentlichen Tarifverträge mit
ihren Wochenstundenregelungen
gelten auch für die FSJ-ler.
Wo eine Regelung fehlt, ist die
Arbeitszeitverordnung maßgebend.
Verdienst / Vergütung / Taschengeld.
Die finanzielle Vergütung
wird oft als Taschengeld
bezeichnet. Zu diesem Verdienst
kommt die Verpflegung,
Unterkunft und eine Fahrtkostenerstattung
hinzu. Die Höhe
des Taschengeldes ist von Träger
zu Träger unterschiedlich.
Unterschiede nicht unerheblicher
Das Freiwillige Soziale Jahr
Art gibt es auch häufig bei
den Einsatzstellen desselben
Trägers. Falls eine Unterkunft
und die Verpflegung nicht gestellt
werden, dann wird beides
finanziell vergütet. Bestimmte
Einsatzstellen, etwa Kindergärten,
sind nicht verpflichtet, eine
Unterkunft zu bieten. Folglich
müssen sie auch keine Abgeltung
zahlen.
Kindergeld. Neben dem Verdienst
bzw. dem Taschengeld
wird für die Dauer des Freiwilligendienstes
für unter 25-jährige
Freiwillige Kindergeld nach
dem Bundeskindergeldgesetz
geleistet.
Seminare. Im FSJ-Gesetz ist
festgeschrieben, dass die FSJler
eine pädagogische Begleitung
erhalten. Diese wird vom
Träger zur Verfügung gestellt.
Die pädagogische Begleitung
beinhaltet auch Seminare. So
finden ein Einführungs-, ein
Zwischen- und ein Abschlussseminar
statt. Diese Seminare
gehen jeweils mindestens über
fünf Tage. Die Gesamtdauer der
Seminare muss, wenn das FSJ
12 Monate dauert, wenigstens
25 Tage betragen. Die Zeit, die
in den Seminaren verbracht
wird, ist Dienstzeit.
Abhängig von Einsatzgebiet und
Träger bekommen die FSJler
zusätzlich eine gegebenenfalls
notwendige Ausbildung oder
Fortbildung. Wird das freiwillige
soziale Jahr im Sportbereich
geleistet, so erhält man in der
Regel eine volle Übungsleiterausbildung.
Wählt man einen
Einsatz im Rettungsdienst, so
erhält man eine Ausbildung
zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter.
Die Kosten der
Ausbildungen werden in aller
Regel vom Träger in ihrem gesamten
Umfang bezahlt.
Einsatzbereiche des FSJ. Die
Einsatzbereiche liegen sämtlich
im sozial-karitativen oder
gemeinnützigen Bereich. Ein
FSJ kann man jetzt auch in den
Bereichen , Sport, Denkmalpflege
und Kultur absolvieren.
Das freiwillige Jahr kann auch
als Freiwilliges Ökologisches
Jahr – FÖJ abgeleistet werden.
Dauer des FSJ. Das Freiwillige
Soziale Jahr erstreckt sich
über wenigstens sechs, jedoch
maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen
kann der Freiwilligendienst
bis zu 24 Monaten geleistet
werden. Dann muss dies
aber durch ein besonderes pädagogisches
Konzept begründet
werden.
Sozialversicherung. FSJler
sind automatisch krankenversichert
und pflegeversichert. Für
sie besteht ein Anspruch auf
Kindergeld und evtl. Kinderfreibeträge.
Der Träger oder die
Einsatzstelle ist verpflichtet, die
vollständigen Kosten für die Sozialversicherung,
also den Arbeitnehmer
und Arbeitgeberanteil,
zu zahlen. Ebenfalls wird
die Zeit des freiwilligen sozialen
Jahres bei der Rentenversicherung
berücksichtigt.
(Quelle: www.
bundes-freiwilligendienst.de)