
2022 Frühjahr/Sommer AUTOJOURNAL Seite 7
Schonfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958
Zwangsumtausch zur Einführung einheitlicher Führerscheine in der EU
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder
weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss
jeder Führerschein, der vor dem 19.
Januar 2013 ausgestellt wurde, in den
neuen EU-Führerschein umgetauscht
werden. Bis spätestens 19. Januar
2022 sollten alle Autofahrer der Jahrgänge
1953 bis 1958 einen neuen
EU-Führerschein bekommen haben.
EINHEITLICHE FÜHRERSCHEINE –
Die geburtenstarken Jahrgänge des
vorigen Jahrhunderts müssen sich
sputen, wenn sie weiter legal
Auto fahren wollen.
Foto: andibreit/pixabay.com/mid/ak-o
Für alle, die keinen fristgerechten Termin
bei ihrem Straßenverkehrsamt
erhalten haben, wurde eine Schonfrist
beschlossen: Bis zum 19. Juli 2022
wird zunächst keine Strafe fällig.
Zwar läuft die allgemeine EU-Frist zur
Einführung einheitlicher Führerscheine
in der EU noch bis 2033, doch um ein
Geburtsjahr Umtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025
Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Lizenz zum Fahren gibt es bereits seit
über 100 Jahren
„Wissen Sie, warum wir Sie angehalten
haben?“ Autofahrer kennen
diese Frage. Polizeibeamte stellen
sie meist, wenn sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung
oder sonst
einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln
gesehen haben. Danach
kommt stets die Aufforderung „Ihre
Papiere bitte!“
Mit „Papiere“ sind Führerschein
und Kraftfahrzeugschein gemeint.
Als Autofahrer ist man grundsätzlich
dazu verpflichtet, diese
Dokumente beim Lenken eines
Fahrzeugs bei sich zu tragen. Wird
dieser Mitführpflicht nicht nachgekommen,
droht ein Verwarngeld
von jeweils zehn Euro.
Der „Lappen“, wie der Führerschein
auch früher genannt
wurde, existiert schon mehr als
100 Jahre. Das erste Auto durfte
allerdings – wie seine Vorgänger, die
Pferdefuhrwerke, noch ohne Fahrerlaubnis
bewegt werden und zwar
von 1886 bis 1888. Danach war eine
Fahrerlaubnis erforderlich. Die erste
Berechtigung zur Durchführung von
Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen,
wurde in Deutschland
Carl Benz, dem Erfinder des Automobils,
ausgestellt. Ein für das gesamte
Deutsche Reich gültiger Führerschein
wurde am 3. Mai 1909 eingeführt.
Im Gegensatz zu heute wurde bei
uns die Fahrerlaubnis auch nicht
von einer Behörde, sondern von den
Automobilherstellern ausgefertigt.
Erst im Jahr 1903 erließ Preußen
eine Verordnung, in der eine Ausbildung
mit Prüfung verlangt wurde. Im
folgenden Jahr öffnete in Aschaffenburg
die erste private Fahrschule ihre
Pforten. (red)
DIE ERSTE BERECHTIGUNG zur Durchführung von Versuchsfahrten
mit einem Patentmotorwagen, wurde in Deutschland
Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt.
Foto: Mercedes benz group classic
Chaos in den Ämtern zu vermeiden,
gibt es je nach Alter der Führerscheine
und Fahrzeugführer unterschiedliche
Fristen. 2023 sind beim Umtausch die
geburtenstarken Jahrgänge von 1959
bis 1964 an der Reihe, deren Führerschein
vor dem 31.12.1998 ausgestellt
wurde. Und das sind die allermeisten,
denn wer in den 1980er die
Schule absolvierte, der meldete sich
anschließend direkt bei der Fahrschule
an. Fahrerlaubnis-Inhaber, deren
Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen
den Führerschein bis zum 19. Januar
2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Beim Umtausch des Führerscheins
handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische
Angelegenheit – die
Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert
bestehen. Zusätzliche ärztliche
Untersuchungen oder sonstige Prüfungen
wie eine Wiederholung der
Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Für den Motorradführerschein
(Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen
wie beim Pkw-Führerschein.
Anders als bisher verlieren die Dokumente
nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Sie müssen dann – wie zum Beispiel
der Personalausweis oder der Reisepass
– erneuert werden. Für die ab
dem 19. Januar 2013 ausgestellten
Führerscheine gilt die 15-Jahres
Gültigkeitsbefristung bereits. Mit
der Befristung sollen Fälschungen
erschwert werden, da Passfoto und
Personendaten regelmäßig aktualisiert
werden. (red)