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Risiken beim Kauf vermeiden
Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Neubau lassen sich Baumängel durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle oftmals vermeiden.
Wer den Aufwand für
den Bau eines Eigenheims
scheut, erhofft sich
oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung
den einfacheren Weg
zum Immobilienbesitz.
Aussuchen, kaufen, einziehen –
ganz so unkompliziert ist der Erwerb
dann aber doch nicht. Auch ein
Wohnungskauf stellt schließlich ein
wirtschaftliches Risiko dar, erklärt
Erik Stange, Pressesprecher des
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).
Ist die Entscheidung für ein Objekt
gefallen, stehen der Abschluss des
Kaufvertrags und seine Beurkundung
durch einen Notar an.
Der Entwurf des Vertragsdokuments
muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss
vorliegen. So bleibt
dem Kaufinteressenten genügend
Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise
durch einen unabhängigen
Vertrauensanwalt. „Wichtig
ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“,
rät Verbraucherschützer
Stange. So können die Daten mit
den Angaben im Kaufvertrag und
in der Teilungserklärung abgeglichen
werden.
Bedingungen für die Zahlung
der Kaufsumme festlegen
Zu einer besonders sorgfältigen
Prüfung rät Stange bei den Konditionen
für die Fälligkeit des Kaufpreises.
Er empfiehlt, vertraglich festzulegen,
wann die Zahlung fällig
wird, und nennt beispielhaft Bedingungen
dafür. So sollten eine
Auflassungserklärung im Grundbuch
zugunsten des Käufers sowie
die erforderlichen Genehmigungen
– zum Beispiel des Verwalters –
vorliegen. Auch muss der Verkäufer
den Nachweis erbringen, dass
er als Eigentümer im Grundbuch
eingetragen ist.
„Ein Vertrauensanwalt weiß am
besten, worauf es im Einzelfall ankommt",
so Erik Stange.
Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau
keine Seltenheit
Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen
haben Besitzer das
Recht auf ein mängelfreies Werk.
Laut einer BSB-Studie zu Mängeln
in Mehrfamilienhäusern ist
das nicht immer selbstverständlich.
Ähnlich wie beim Bau eines
Eigenheims empfiehlt es sich daher
auch beim Wohnungserwerb
im Neubau, einen unabhängigen
Bauherrenberater mit einer baubegleitenden
Qualitätskontrolle zu
beauftragen. Frühzeitig festgestellte
Mängel lassen sich rechtzeitig
Foto: AdobeStock
beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen
und können in vielen Fällen
problemlos behoben werden.
Nachbesserungen, wenn die
Wohnung bereits bezogen ist,
sind dagegen lästig und oft aufwendig.
(djd/GA)
Ein unabhängiger Bauberater hilft bei der Mängelsuche
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund