
2020/2021 Herbst/Winter AUTOJOURNAL Seite 11
DER KLEINE CROSSOVER ZEIGT GRÖSSE
Nissan Juke: Mehr Stil, mehr Platz, mehr Komfort
Nach zehn Jahren, in denen Nissan
mehr als eine Million Einheiten des
Nissan Juke verkauft hat, ist die zweite
Modellgeneration des kompakten
Crossover-Pioniers unterwegs auf
Europas Straßen.
Seinen stylischen, oft auch polarisierenden
Charakter bewahrt der
Juke (produziert im britischen Sunderland)
auch in der Neuauflage.
Zugleich aber ist er reifer geworden,
bietet mehr Platz und Komfort und ist
das am besten vernetzte Fahrzeug,
das Nissan je gebaut hat. Zur fortschrittlichen
Ausrichtung passt der
Antrieb: ein kompakter, leichter und
schnell ansprechender Turbo-Benziner,
der sich – eine Premiere für den
Juke – mit einem Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe
samt Lenkrad
Schaltwippen kombinieren
lässt. Das neue Chassis garantiert
Fahrdynamik und ausgezeichnete
Sicherheit; das ProPILOT System
erlaubt teilautomatisiertes Fahren.
Im unabhängigen Euro NCAP Sicherheitsprogramm
ist der neue Nissan
Juke mit der Höchstwertung von fünf
Sternen ausgezeichnet worden. „Der
Nissan Juke folgt nicht der Menge, er
geht voran: mit einer starken Persönlichkeit
und agilem Fahrverhalten“,
sagt Marco Fioravanti, Vize-Präsident
Product Planning bei Nissan
Europe. „Was die Menschen am Juke
bisher schon mögen, das athletische
Design, verbindet das neue Modell
mit einem verbesserten Fahrgefühl
dank ProPILOT und mit einer Vielzahl
intelligenter Features.“ (red)
Anreize für
klimafreundlichere
Mobilität
Änderung des Kraftfahrzeug-
steuergesetzes
Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker
an CO2-Emissionen ausgerichtet.
Damit wird eine spürbare Lenkungswirkung
erzielt hin zu emissionsärmeren
und emissionsfreien Fahrzeugen.
Die Bundesregierung setzt
mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen
des Klimaschutzprogramms
2030 und des vom Koalitionsausschuss
am 3. Juni 2020 beschlossenen
Konjunktur- und Zukunftspakets
um.
Stärkere Gewichtung der CO2-Werte
bei den Steuersätzen für Pkw. Bisher
gilt bei der Besteuerung von Pkw für
CO2-Werte oberhalb von 95 g/km ein
einheitlicher Steuersatz von 2 Euro
je g/km. Um einen stärkeren Anreiz
für emissionsärmere Fahrzeuge
zu setzen, werden für Pkw-Erstzulassungen
ab dem 1. Januar 2021
ansteigend gestaffelte Steuersätze
eingeführt: Je höher der CO2-Wert,
desto höher der Steuersatz. So steigt
der Steuersatz von 2 Euro je g/km in
der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115
g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe
6 (über 195 g/km).
Verlängerung der Steuerbefreiung
für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge.
Die zehnjährige Steuerbefreiung
für reine Elektrofahrzeuge
ist bisher beschränkt auf Pkw, die
bis 31. Dezember 2020 erstmalig
zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb
umgerüstet werden. Der
Zeitraum wird nun deutlich verlängert.
Die Steuerbefreiung gilt für
begünstigte Erstzulassungen und
Umrüstungen bis zum 31. Dezember
2025. Sie wird längstens bis zum
31. Dezember 2030 gewährt. Damit
ist es auch in den nächsten Jahren
sehr attraktiv, auf reine Elektrofahrzeuge
umzusteigen. Mit der
Abschmelzung gibt es zudem einen
klaren Anreiz, den Umstieg möglichst
schnell vorzunehmen.
Emissionsarme Pkw
Förderung von emissionsärmeren
Pkw. Gefördert wird auch der
Umstieg auf besonders emissionsarme
Pkw mit Verbrennungsmotoren.
Pkw mit einem CO2-Wert bis 95
g/km, die bis zum 31. Dezember 2024
erstmals zugelassen werden, erhalten
für einen Zeitraum von maximal
fünf Jahren eine Steuervergünstigung
von 30 Euro pro Jahr. Die Steuervergünstigung
wird längstens bis zum
31. Dezember 2025 gewährt.
Entlastung kleinerer und mittelständischer
Betriebe. Die insbesondere
von Handwerksbetrieben verwendeten
leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung
genutzt werden
können, werden zukünftig nach den
gewichtsbezogenen Steuersätzen für
Nutzfahrzeuge besteuert. Die Regelung
des § 18 Absatz 12 KraftStG wird
abgeschafft. Damit sollen insbesondere
kleinere und mittelständische
Betriebe in der derzeit schwierigen
wirtschaftlichen Situation unterstützt
werden. (red)