
Seite 6 AUTOJOURNAL Herbst/Winter 2020/2021
TELEFONIEREN
IM AUTO NUR MIT
FREISPRECHANLAGE
NIE DAS HANDY AM OHR
WÄHREND DER FAHRT
WER REGELMÄSSIG WÄHREND DER AUTOFAHRT
TELEFONIEREN MUSS, ETWA AUS DIENSTLICHEN GRÜNDEN,
SOLLTE GRUNDSÄTZLICH EINE FREISPRECHANLAGE
VERWENDEN. DENN DAMIT MUSS DAS HANDY NICHT
(VERBOTENERWEISE) IN DIE HAND GENOMMEN WERDEN
UND DIE VISUELLE KONZENTRATION BLEIBT SO BEIM
STRASSENVERKEHR.
• Schwierige oder lange Gespräche
sollten auch per Freisprecheinrichtung
entweder nur in übersichtlichen
Verkehrssituationen
oder besser abseits des fließenden
Verkehrs geführt werden. Grund:
Die mentale Ablenkung durch die
Konzentration auf das Gespräch.
Der Fahrer ist nicht mehr bei der
Sache, er fährt mit Tunnelblick und
kann einen Großteil der Verkehrssituation
nicht mehr erfassen.
• Um Zeit zu sparen, wird das Navi
häufig erst nach dem Losfahren
programmiert. Auch wenn
moderne Geräte hierfür eine
Sprachsteuerung haben, sollte
man sich dafür schon vor Fahrtantritt
Zeit zu nehmen. Auf zwei
Minuten Unterschied kommt es
am Ende schließlich nicht an.
• Wer von sich selber weiß, dass er
routinemäßig aufs Handy-Display
schaut, sollte das Gerät am besten
vor der Fahrt abschalten oder in
den Flugmodus versetzen. So
kommt er gar nicht erst in Versuchung.
• Musik kann auf langen und monotonen
Autofahrten für positive
Ablenkung sorgen. Allerdings darf
diese nicht so laut sein, dass der
Fahrer zum Beispiel die Sirene
eines Einsatzfahrzeugs nicht
mehr hört. Dies gilt ebenso beim
Verwenden von Kopfhörern. Bei
Nichtbeachtung droht ein Bußgeld
in Höhe von mindestens zehn
Euro. (mid/ak)
Leichtsinn –
Gefährlich und verboten:
das Smartphone am Ohr
des Autofahrers.
Foto: ADAC NRW/mid/ak
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