
2019/2020 Herbst/Winter AUTOJOURNAL Seite 5
Testphase –
Bei Feldversuchen auf öffentlichen
Straßen wird die Wirksamkeit der
Warntöne eines Mercedes EQC
überprüft. Foto: Daimler/mid/ak
Sound ist für das
Elektro-Auto Pflicht
Mindest- und Maximallautstärke und spezielle
Geräuschanteile sind vorgeschrieben
Was klingt gut und hat einen hohen
Aufmerksamkeitswert? Seit dem 1.
Juli 2019 müssen Elektroautos einen
Warngeräusche-Generator installiert
haben. Acoustic Vehicle Alerting
System (AVAS) heißt der zum Schutz
von anderen Verkehrsteilnehmern
gedachte Klangkörper im ansonsten
weitgehend lautlosen Stromer.
Wie ein AVAS-Sound klingen darf
und wie nicht, wird in der Verordnung
exakt definiert. So sind etwa
die Mindest- und Maximallautstärke
und spezielle Geräuschanteile vorgeschrieben.
Die Auslegung dieser Rahmenbedingungen
ist aber keine ein-
fache Angelegenheit. So basteln etwa
Klangexperten im Akustikprüffeld an
einem typischen Sound für jedes der
elektrifizierten Modelle. Dazu kommen
spezielle Mikrofone zum Einsatz, bei
Testfahrten in freier Wildbahn zeichnet
ein Kunstkopf feinste Geräusche auf
und kommt dabei dem menschlichen
Hören ziemlich nahe. Die Anforderungen
an den AVAS-Klang sind vielfältig.
Er muss gut vernehmbar sein, aber
nicht zu laut, muss deutlich machen,
warum er zu hören ist, sollte aber nicht
nerven – gar nicht so einfach, das alles
unter einen Hut, respektive in eine
Klang-Box, zu bringen. (mid/ak)
Mit 6d-TEMP ein drohendes
Fahrverbot umgehen
Seit dem 31. August 2019 sind
nur noch bestimmte Emissionsklassen
zulassungsfähig
Wer weiterhin in städtische Umweltzonen
fahren möchte, in denen
neue Fahrverbote drohen, sollte
sich für eine Alternative zum Diesel
entscheiden oder aber mit
dem Kauf eines Diesels noch warten,
bis Fahrzeuge mit dem neuen
Abgasstandard Euro 6d-TEMP bzw.
Euro 6d verfügbar sind. Wer keine
Einfahrt in Umweltzonen plant, in
denen es zu neuen Fahrverboten
kommen könnte, muss keine Einschränkungen
befürchten. Für einen
Diesel spricht nach wie vor sein im
Vergleich zum Benziner geringerer
Spritverbrauch und CO2-Ausstoß.
Die Emissionsklassen „Euro
6d-TEMP“ und „Euro 6d“ wurden
weiter unterteilt sowie geänderte
Einführungsfristen festgeschrieben.
Demnach waren Euro 6d-TEMP Pkw
mit den Emissionsschlüsselnummern
36AG (Euro 6d-TEMP), 36BG
(Euro 6d-TEMP-EVAP) und 36CG
(Euro 6d-TEMP-ISC) nur noch bis 31.
August 2019 zulassungsfähig. Gleiches
galt für Euro 6d Pkw mit der
Emissionsschlüsselnummer 36AJ.
Seit dem 31. August 2019 sind nur
noch folgende Emissionsklassen
zulassungsfähig: Euro 6d-TEMPEVAP
ISC mit Emissionsschlüsselnummer
36DG sowie Euro 6d-ISC
Foto: presseportal
bzw. Euro 6d-ISC-FCM mit den Emissionsschlüsselnummern
36AM oder
36AP.
Techniker des ADAC haben die seit
2012 im ADAC Ecotest gemessenen
Stickoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen
mit den Schadstoffnormen
Euro 5, Euro 6b und Euro
6d-TEMP (inklusive 6c) miteinander
verglichen. Das Ergebnis: Euro-6d-
TEMP-Diesel stoßen durchschnittlich
76 Prozent weniger NOx aus
als Euro-6b-Diesel und 85 Prozent
weniger als Euro-5-Diesel. Stichproben
bei Messungen auf der Straße
haben gezeigt, dass die Schadstoffreduzierung
bei guten Euro-
6d-TEMP-Dieseln im Vergleich zu
durchschnittlichen Euro-5-Dieseln
sogar bei 95 bis 99 Prozent liegt.
(Quelle: ADAC)