
2021 Frühjahr/Sommer AUTOJOURNAL Seite 3
Von der Kfz-Steuer
bis zur Umweltvorschrift
Seit Januar 2021 gelten zahlreiche Neuerungen
im deutschen Verkehrsrecht
Auch dieses Mal hat der Jahreswechsel
Neuerungen im Verkehrsrecht
gebracht. Die 2021 anstehenden
Veränderungen sind nicht gerade
wenig. Zu den Anpassungen bei der
Kfz-Steuer und den neuen Regionalklassen
bei den Versicherungen
gesellen sich neue Umweltvorschriften,
die zu einer Erhöhung der Kraftstoffpreise
führen könnten. Weitere
Änderungen im Verkehrsrecht
2021 betreffen Anpassungen bei
der Pendlerpauschale sowie bei der
Fahrschulprüfung.
Am 1. Januar 2021 trat eine Änderung
des Kfz-Steuer-Gesetzes in
Kraft. Für die Festlegung der Steuer
zählt für neu zugelassene Kraftfahrzeuge
jetzt der Kohlendioxidausstoß
(CO2) stärker als das bisher der Fall
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Zulassung erhalten. Diese Befreiung
ist derzeit bis 31.12.2030 befristet.
In diesem Zusammenhang wird die
Förderung zum Kauf von Elektrofahrzeugen
durch die neu eingeführte
„Innovationsprämie“ verdoppelt.
Hierfür werden alle Anträge bis
zum 31.12.2021 berücksichtigt. Die
Prämie kann rückwirkend beantragt
werden, wenn das Fahrzeug zwischen
03.06.2020 und 31.12.2021
erstmals zugelassen wurde, wenn
ein gebrauchtes Auto erstmals nach
dem 04.11.2019 zugelassen wurde
und die Zweitzulassung zwischen
03.06.2020 und 31.12.2021 erfolgte.
Erhöhte Pendlerpauschale
Die durch den CO2-Preis zu erwartenden
höheren Kraftstoffkosten
Kohlendioxid (CO2) – macht
den größten Anteil der Abgase aus.
Das klimaschädliche Gas entsteht
zwangsläufig, wenn kohlenstoffhaltiger
Sprit wie Diesel oder Benzin
verbrannt wird. Dann verbinden sich
die Kohlenstoff-Atome (C) mit je zwei
Sauerstoff-Atomen (O) aus der Luft.
Foto: ProMotor / Volz
sollen durch die Anhebung der
Pendlerpauschale von jetzt 30 Cent
pro Kilometer auf 35 Cent ab dem
21. Kilometer etwas aufgefangen
werden. Diese Anpassung trat ebenfalls
am 1. Januar 2021 in Kraft. Ab
Januar 2024 soll die Pauschale
ab dem 21. Kilometer dann auf
38 Cent pro Kilometer steigen. Darüber
hinaus können Personen mit
geringem Einkommen zusätzlich
Werbungskosten oder Betriebsausgaben
ab dem 21. Kilometer geltend
machen. Dies gilt erst einmal für den
Zeitraum von 2021 bis 2026.
Längere Prüfungsfahrt
Neue Vorschriften gelten auch bei
der praktischen Prüfung zur Fahrerlaubnis.
Die Fahrt wird um zehn
Minuten verlängert und die Dokumentation
erfolgt mittels eines
elektronischen Protokolls. Zur Prüfung
gehören dann acht Aufgaben
(Fahrspurwechsel, Heranfahren
an Kreuzungen usw.) sowie fünf
Kompetenzen (Verkehrsbeobachtung,
eigenständige Anpassung der
Geschwindigkeit usw.). Nach der Prüfung
steht ein Feedbackgespräch von
fünf Minuten an. (red)
war. Es spielt nun eine Rolle, wie viel
CO2 Fahrzeuge ausstoßen. Die Steuer
steigt in mehreren Stufen auf zwei
bis vier Euro pro Kilogramm CO2 je
Kilometer. Nicht verändert wird die
Besteuerung des Hubraums.
Sind Fahrzeuge besonders emissionsarm,
gilt ein neuer Freibetrag. Für
bis zu 95 Kilogramm CO2 pro Kilometer
werden zukünftig 30 Euro veranschlagt.
Fällt beispielsweise nur eine
Hubraumsteuer an, müssen Fahrzeughalter
den Betrag bezahlen, der
über die 30 Euro hinausgeht. Diese
Regelung trifft auf Fahrzeuge zu, welche
ab Mitte Juni 2020 bis Ende 2024
zugelassen wurden bzw. werden.
Von der Steuer gänzlich befreit sind
Elektrofahrzeuge, die zwischen
18.05.2011 und 31.12.2025 eine