
Seite 12 AUTOJOURNAL Frühjahr/Sommer 2019
Auf einer dreispurigen Autobahn übt
die mittlere Fahrspur auf manchen Zeitgenossen
eine magische Anziehungskraft
aus. Auch wenn rechts alles frei ist,
Ungeniert ab durch
die Mitte bummeln
Auf einer dreispurigen Autobahn übt die mittlere Fahrspur auf manchen
Zeitgenossen eine magische Anziehungskraft aus. Auch wenn rechts alles
frei ist, bummeln sie mit ihrem Fahrzeug ganz ungeniert ab durch die Mitte.
Mittendrin
ist nicht gut, sondern
gesetzeswidrig. Laut einer
Forsa-Umfrage fährt knapp
ein Drittel aller Autofahrer
am liebsten in der Mitte.
Foto: iStockphoto.com / © kruwt
Rechtsfahrgebot
Auch auf der dreispurigen
Autobahn gültig.
bummeln sie mit ihrem Fahrzeug ganz
ungeniert ab durch die Mitte.
Dabei ist das Rechtsfahrgebot in
der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben:
Ohne Vignette kostet bis zu 500 Euro Strafe
Seit 1. Februar sind nur noch 2019er-Versionen im Ausland gültig.
Wer viel in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Tschechien
oder in Slowenien unterwegs ist, aber noch keine neue Jahresvignette
hat, sollte wissen, dass seit dem 1. Februar ausschließlich
die neuen 2019er-Versionen anerkannt werden. Darauf macht der
ADAC aufmerksam. Wer keine gültige Vignette vorweisen kann oder sie
nicht richtig an der Windschutzscheibe angebracht hat, muss mit teils
drastischen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien,
wo bis zu 500 Euro drohen. In Österreich kosten solche Mautvergehen
ab 120 Euro – bei unerlaubter Manipulation der Vignette beträgt
die Ersatzmaut das Doppelte. In der Schweiz werden rund 180 Euro
plus Vignettenkosten und in Tschechien Strafen ab 200 Euro fällig. In
Österreich haben sich 2019 die Mautgebühren erhöht. Der neue Preis
für die Pkw-Jahresvignette beträgt 89,20 Euro (+ 1,90 Euro), für zwei
Monate 26,80 Euro (+ 60
Cent), und das 10-Tages-
Pickerl kostet jetzt 9,20 Euro
(+ 20 Cent). In der Schweiz
wurde die Jahresvignette
für Autofahrer aus Deutschland
aufgrund des Wechselkurses
um 75 Cent teurer
und kostet seit Oktober
36,50 Euro. (red)
Fahrzeuge im öffentlichen
Verkehrsraum müssen
möglichst weit rechts fahren bei
Gegenverkehr, Überholvorgängen
oder unübersichtlichen Straßenabschnitten,
weil dies zum besseren
Verkehrsfluss beiträgt. Freie Fahrstreifenwahl
gilt dagegen im Stadtgebiet
für Kraftfahrzeuge mit bis zu
3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße
oder Autobahn die linke
oder mittlere Spur blockiert, obwohl
rechtsseitig freie Fahrt ist, verstößt
gegen das Rechtsfahrgebot. Mit
15 Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen
der rechten Fahrbahnseite
noch vergleichsweise milde geahndet.
Weitaus tiefer in die Tasche
greifen müssen Autofahrer, wenn
sie durch den Verstoß gegen das
Rechtsfahrgebot einen anderen
Verkehrsteilnehmer behindern. In
diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld
sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Doch es gibt auch Ausnahmen:
Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren
Fahrstreifen durchgängig befahren,
wenn zumindest hin und wieder
rechts davon ein Fahrzeug fährt. Das
Rechtsfahrgebot ist also abhängig
von der Verkehrsdichte. Doch was
bedeutet hin und wieder? Sind viele
Fahrzeuge unterwegs und ist die Zeitspanne
für einen nächsten Überholvorgang
somit sehr gering, kann man
auf der mittleren Spur weiterfahren.
Sind wenig Fahrzeuge unterwegs
und kann die rechte Spur somit für
längere Zeit genutzt werden, sollte
man auch auf diese Spur wechseln.
(mid / akz-o)
Foto: iStockphoto.com / © Stadtratte