
2019 Frühjahr/Sommer AUTOJOURNAL Seite 7
Neue Typklassen
für elf Millionen
Autofahrer
Höhere und tiefere Einstufungen
im Kfz-Versicherungsjahr 2019
Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung
ist, hängt von verschiedenen
Merkmalen ab – unter anderem
davon, welches Automodell gefahren
wird. Um Kfz-Versicherern die risikogerechte
Kalkulation ihrer Beiträge
zu erleichtern, werten die Statistiker
des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV)
einmal jährlich die Schadenbilanzen
aller in Deutschland zugelassenen
Automodelle aus.
Den aktuellen Zahlen zufolge bleibt es
in der Kfz-Haftpflichtversicherung für
fast drei Viertel bzw. rund 29,5 Millionen
Autofahrer bei der Typklasse des
Vorjahres. Rund 5,4 Millionen Autofahrer
(13 Prozent) profitieren von
besseren Typklassen, für knapp 5,7
Millionen (14 Prozent) gelten künftig
höhere Einstufungen. Große Sprünge
sind die Ausnahme, nur für wenige
Modelle geht es um mehr als eine
Klasse nach oben oder nach unten.
So verbessert sich etwa der VW Tiguan
2.0 TSI 4Motion (Typ 5N, seit 2015) um
drei, der Seat Ateca 1.4 TSI (Typ 5FP,
seit 2016) um zwei Klassen, während
sich der Renault Kadjar 1.2 (Typ RFE,
seit 2015) um drei und der Kia Niro
1.6 Hybrid (Typ DE, seit 2016) um zwei
Typklassen verschlechtert.
Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung
die Versicherungsleistungen
für geschädigte Unfallgegner maßgeblich
sind, spielt in der Kaskoversicherung
auch der Wert des versicherten
Autos eine Rolle. Daher haben
viele hochmotorisierte Oberklasse-
Modelle und SUVs wie etwa der Porsche
Cayenne Turbo 4.0 (Typ: 9YA, seit
2017) und der BMW X6 XDrive 40D
(Typ: X6, seit 2014) hohe Typklassen,
ältere Modelle und Kleinwagen wie
der Renault Twingo 1.2 (Typ N, 2007-
2014) oder der Skoda Citigo 1.0 (Typ
AA, seit 2011) eher niedrige Klassen.
Die Logik der unverbindlichen
GDV-Typklassenstatistik ist einfach:
Werden mit einem Automodell vergleichsweise
wenige Schäden und
geringe Reparaturkosten verursacht,
erhält es eine niedrige Typklasse, bei
vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen
eine hohe.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt
es 16 Typklassen (10 – 25), für die Einstufung
des Modells sind die Versicherungsleistungen
für geschädigte Dritte
nach Verkehrsunfällen maßgeblich.
In der Vollkaskoversicherung unterscheiden
die Statistiker des GDV 25
Typklassen (10 – 34). In die Berechnung
der Vollkasko-Versicherung
fließen die Schäden am eigenen
Auto nach selbstverschuldeten
Unfällen sowie die Teilkasko-Schäden
(u. a. Autodiebstähle, Glasschäden,
Wildunfälle oder Schäden
durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter
Fahrzeuge ein.
In der Teilkasko-Versicherung gibt
es 24 Typklassen (10 – 33). Für
diese Statistik werden die Teilkasko-
Schäden kaskoversicherter Fahrzeuge
betrachtet. (red)
Beim Fahren Finger weg von Smartphone, Tablet und Co. –
Der Motor muss ausgestellt sein, wenn ohne
Freisprechanlage telefoniert wird.
Handy, Smartphone oder Tablet am Steuer – das sind keine Kavaliersdelikte.
Jedenfalls stuft der Gesetzgeber das Verursachen eines Unfalls
aufgrund von Ablenkung durch solche elektronischen Geräte als „grob
fahrlässig“ ein. Viele Autofahrer können selbst am Steuer nicht auf ihr
Handy verzichten. Wie eine aktuelle Umfrage belegt, telefoniert ein Drittel
aller Autofahrer (33 Prozent) ohne Freisprechanlage zumindest hin und
wieder hinter dem Steuer, 35 Prozent lesen und schreiben zumindest hin
und wieder Nachrichten auf dem Handy. Ablenkungen wie diese erhöhen
jedoch das Risiko, einen Unfall zu verursachen. Die Neufassung der
Straßenverkehrsordnung regelt das Handy-Verbot daher seit Ende 2017
umfassender: Smartphone, Tablet und Co. dürfen am Steuer nur genutzt
werden, wenn sie der Fahrer weder hochnehmen noch halten muss. Wer
keine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzt, darf kurz während der
Fahrt auf das Gerät schauen. Jedoch: Nehmen Autofahrer im Straßenverkehr
ihre Hände vom Lenkrad, um beispielsweise das Handy zu bedienen,
machen sie sich strafbar. Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur
erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgestellt wurde.
Das Abschalten bei einer Start-Stopp-Automatik genügt hierbei nicht.
SMS am Steuer wird teuer
Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regelungen halten und zum Beispiel
mit dem Smartphone am Ohr von der Polizei gestoppt werden, müssen
seit 2017 auch mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Bei Handynutzung
am Steuer droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt
in Flensburg. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet
es 150 Euro und zwei Punkte. Zusätzlich wird ein einmonatiges Fahrverbot
verhängt. Doch was passiert versicherungstechnisch, wenn es durch den
unüberlegten Smartphone-Gebrauch tatsächlich zum Unfall kommt? Wer
durchs Handy am Steuer abgelenkt ist, riskiert bei einem verursachten
Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach
Leistungen seiner Police. Um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer
nicht zu gefährden, soll man generell am Steuer nicht zum
Handy greifen. (mid / akz-o) Foto: iStockphoto.com / © Goads Agency
Wer den Schaden hat –
kann diesen über seine Kfz-
Haftpflichtversicherung geltend
machen. 16 Typklassen gibt es
heutzutage.
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