
Unwetterschäden nehmen zu –
und wer zahlt die Zeche?
Unwetter und Schäden zuhauf: Der
Sturm lässt die Dachziegel fl iegen,
Blitze brennen Häuser ab, Hagel bedeckt
Fahrbahnen und Gehsteige, es
regnet binnen weniger Stunden so
stark, als sollten danach nie mehr
Tropfen vom Himmel fallen. Wer die
richtigen Versicherungen hat, steht
zumindest fi nanziell nicht im Regen.
Sturmschäden:
Für Sturmschäden haften Gebäude,
Hausrat- und Kaskoversicherungen.
Allerdings: Stürmisch fi nden
die Gesellschaften es erst ab
Windstärke 8. Das entspricht einer
Windgeschwindigkeit von 61 km/h.
Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe
mitgehen lassen, müssen
Sie dies nicht einzeln nachweisen.
Es reicht aus, dass es vorher eine
offi zielle Sturmwarnung gegeben
hat und auch Häuser in der Nachbarschaft
beschädigt worden sind.
Wurde Hausrat zum Spielball des
Sturms, sind diese Schäden durch
die Hausratversicherung nur abgedeckt,
wenn sie während der Böen
in einem Gebäude untergebracht
waren und beschädigt wurden. Ausnahme:
Antennen und Markisen,
die einem Mieter gehören, außen
am Gebäude angebracht sind und
ausschließlich durch die Bewohner
der versicherten Wohnung genutzt
wurden. Ist das Gefriergut durch
längeren Stromausfall infolge des
Sturms verdorben, enthalten die
Policen einiger Hausratversicherer
einen zusätzlichen Schutz.
Autoschäden durch Dachziegel:
Hat der Sturm Dachziegel auf ein
Auto geschleudert, ist die Teilkasko
des Autohalters in der Zahlungspfl
icht. Versichert ist allerdings nicht
der Wiederbeschaffungswert, sondern
in der Regel nur der Wert, den
es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung
noch hat (Zeitwert). Zudem:
Oft hat der Versicherungsnehmer
eine Selbstbeteiligung vereinbart,
die von der Entschädigungssumme
noch abgezogen wird.
Schäden durch
umgestürzte Bäume:
Nur die Vollkaskoversicherung haftet
für einen Blechschaden, wenn
ein Auto auf einen umgestürzten
Baum fährt. Ist ein nachweislich
morscher Baum umgestürzt und
hat Haus oder Auto beschädigt,
muss der Baumbesitzer oder seine
Haftpfl ichtversicherung für den
Schaden aufkommen. Meist stellt
sich die Beweislage in solch einem
Fall jedoch als sehr schwierig dar.
Ist ein gesunder Baum umgefallen,
gilt dies als „höhere Gewalt”, und
der Eigentümer haftet nicht für den
Schaden.
Schäden durch Regen:
Hier hilft allein eine Elementarschaden
Versicherung. Denn Gebäudeversicherungen
haften nicht
für Schäden durch eindringendes
Wasser. Die Police, die meist als Ergänzung
zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
angeboten wird,
deckt noch einige weitere Schäden
ab: Schäden durch Überschwemmung
(aber nicht durch Sturmfl ut
und häufi g nicht durch Rückstau),
Schäden durch durch Erdbeben,
Erdsenkung und Erdrutsch. Allerdings:
Bei diesem Zusatzschutz
wird zumeist eine Selbstbeteiligung
vereinbart – häufi g in Höhe von
zehn Prozent der Schadenssumme.
Schäden durch Blitzschlag:
Schlägt der Blitz direkt in ein Haus
ein, kommt der Gebäudeversicherer
für Schäden am Gebäude auf. Schäden
durch Überspannung werden
nur ersetzt, wenn der Blitz direkt
in das versicherte Grundstück oder
Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige
Schäden durch Überspannung,
Überstrom oder Kurzschluss sind
nur dann über die Gebäudeversicherung
abgedeckt, wenn eine sogenannte
Überspannungsklausel
vereinbart wurde.
Schäden durch Hagel:
Sorgen Hagelbrocken für Schäden
z.B. an Dach, Fenster oder Rollläden,
haftet der Gebäudeversicherer.
Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.
Alle Schäden müssen der Gesellschaft
umgehend und wahrheitsgetreu
gemeldet werden. Außerdem
sind die Versicherten verpfl ichtet,
alles zu unterlassen, was die Feststellung
des Schadens durch die
Versicherung erschweren könnte.
Kaputte Gegenstände sollten Sie
deshalb erst nach Rücksprache
mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings
dürfen Gefahrenquellen
beseitigt und so abgesichert werden,
dass kein weiterer Schaden
entsteht. Generell empfi ehlt es sich,
Schäden durch Fotos oder Film zu
dokumentieren. (VBZ BW)
Foto: pixabay
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