
Anzeigen-Sonderthema Die Steckrübe Seite 11
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Mission Impossible aus Klimaforschung in die Landwirtschaft
lautete der Titel der jüngsten „Science meets Business“-Veranstaltung im Alfred-Wegener-Institut
(AWI). Jess Bjma (links), Professor am AWI Bremerhaven, stellte vor rund 70 Gästen und
weiteren Streaming-Zuschauern ein Gemeinschaftsprojekt vor, in dem bereits auf landwirtschaftlichen
Flächen Basaltmehl zur Verwitterung und aktiven Bindung und Reduktion von
Kohlendioxid aufgebracht wird. Es wurde über Konzepte und Wege diskutiert, wie die Beteiligung
für die Landwirte wirtschaftlich attraktiver gemacht werden könnte. „Wir bringen uns
gerne aktiv für den Klimaschutz ein, doch derzeit ist das noch nicht mit den Auflagen beispielsweise
zum Einbringen von Phosphor nennenswert umsetzbar. Da sind zunächst politische
Schalthebel zu stellen, wenn das erfolgt, sind bestimmt viele dabei“, führte Hergen Garbade
(rechts), Landwirt aus Bramstedt (Gemeinde Hagen), die aktuelle Problematik aus. (ran)
Foto: Marlon Schendel
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Niedersachsen fördert
regionale Verarbeitung
1,7 Millionen Euro vom Land für Kleinunternehmen
Mit einer neuen Fördermaßnahme
unterstützt Niedersachsen
Investitionen in regionale
Verarbeitungs- und
Vermarktungseinrichtungen
oder in mobile Schlachtanlagen
sowie mobile Molkereien.
Für Kleinunternehmen
Mögliche Zuwendungsempfänger
sind landwirtschaftliche
Unternehmen und Unternehmen
der Verarbeitung
und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse mit
Sitz und Unternehmensstandort
in Niedersachsen.
Die Maßnahme ist Kleinstund
Kleinunternehmen vorbehalten.
Um den Aspekt der Regionalität
Rechnung zu tragen,
müssen bei einem Warenbezug
zur Verarbeitung oder
Vermarktung mindestens 50
Prozent der bezogenen Waren
aus einem Umkreis von
maximal 75 Kilometern bezogen
werden.
Die Zuwendung wird als
nicht rückzahlbarer Zuschuss
gewährt. Die Förderung
wird erst dann gewährt,
wenn die Fördersumme
5.000 Euro übersteigt. Der
Höchstbetrag liegt bei
100.000 Euro. Der Fördersatz
beträgt 40 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sollte die Summe der beantragten
Gelder die Höhe
der zur Verfügung stehenden
Fördermittel überschreiten,
erfolgt die Vergabe nach bereits
definierten Auswahlkriterien.
Aktuell stehen 1,7
Millionen Euro bereit. Sie
stammen aus dem Maßnahmenpaket
„Stadt.Land.ZUKUNFT“.
Mit der Förderung
entspricht das Land den gesellschaftlichen
Erwartungen
hinsichtlich Regionalität,
Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz
sowie Ökologisierung
in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Förderanträge können bei
der zentralen Bewilligungsstelle
der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
(LWK) in Hannover gestellt
werden.
Erster Antragsstichtag war
bereits der 21. September. Es
sind aber pro Jahr mehrere
Antragsverfahren vorgesehen.
Als nächster Stichtag
folgt in diesem Jahr der 1.
Dezember.
Es werden Ausgaben für
mobile Schlachtereien und
mobile Molkereien, einschließlich
damit verbundener
Kühleinrichtungen und
Einrichtungen für die Weiterverarbeitung
der mobil erfassten
Erzeugnisse gefördert.
Gegenstand der Förderung
sind zudem Verarbeitungs
und Vermarktungseinrichtungen
ökologisch und
konventionell produzierter
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
oder daraus verarbeiteter
Produkte. Nicht förderfähig
sind unter anderem Investitionen
in Gebäude,
Container und Fahrzeuge sowie
Anhänger. (PM_Nds)
https://bit.ly/3xZGNFn
Der Aufbau mobiler Molkereien
für die Versorgung der Region
wird gefördert.
Foto: TIMO JAWORR/Dialog Milch/obs