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Checkliste zum Ausbildungsbeginn
Zum erfolgreichen Start in den Job
gehört eine ganze Menge Papierkram.
Damit nichts Wichtiges fehlt, haben wir mal aufgelistet, was Du alles so brauchst.
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Du musst jetzt auch Lohnsteuern zahlen.
Ruf einfach bei deiner Stadt-, Gemeindeoder
Kreisverwaltung an. Mit Beschäftigungsstart
gibst du diese Karte deinem
Arbeitgeber. Diese benötigt er für eine
ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung. Er
zieht den entsprechenden Betrag gleich
von deiner Ausbildungsvergütung ab. Diese
Angaben braucht dein Arbeitgeber von dir:
deine Steueridentifikationsnummer dein
Geburtsdatum.
Krankenversicherung
Als Auszubildender bist du nicht mehr über
deine Eltern krankenversichert, sondern
selbst „krankenversicherungspflichtig“
und kannst deine Krankenversicherung
selbst wählen. Vergleiche in Ruhe, welche
Krankenversicherung für dich die richtige
ist. Die Beitragssätze sind bei allen Kassen
gleich. Insbesondere bei den Leistungen
und dem Service gibt es gravierende
Unterschiede.
Mitgliedsbescheinigung der
Krankenkasse
Für eine vollständige Personalakte am ersten
Arbeitstag brauchst du eine Mitgliedsbescheinigung
deiner Krankenkasse. Teile
deiner Krankenkasse mit, wann und bei
welchem Arbeitgeber du deine Ausbildung
beginnst – und dein Versicherer sendet
dem Unternehmen umgehend die Bescheinigung
über deine Mitgliedschaft zu.
Sozialversicherungsausweis
Bereits bei Ausbildungsbeginn benötigst du
eine Sozialversicherungsnummer. Durch
sie ist garantiert, dass alle deine geleisteten
Beiträge auch bei der Rentenversicherungsanstalt
richtig zugeordnet werden.
Nachdem du deinem Arbeitgeber den Ausweis
vorgelegt hast, bewahre diesen sicher
auf. Denn du brauchst ihn für dein gesamtes
Berufsleben bis zur Rentenzahlung.
Zur Sozialversicherung zählen die Kranken,
Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und
Unfallversicherung. Die jeweiligen Beiträge
werden automatisch von deiner Ausbildungsvergütung
abgebucht. Was dann
übrig bleibt, ist der „Nettolohn“. Sobald du
krankenversichert bist, bekommst du den
Sozialversicherungsausweis.
Zuzahlungsbefreiung
Für die meisten Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen hat der Gesetzgeber
Zuzahlungen vorgesehen. Damit niemand
zu sehr finanziell belastet wird, können
sich Versicherte jedoch unter bestimmten
Voraussetzungen davon befreien lassen.
Schulzeitbescheinigung
Sogar Schulbesuche kannst du dir für die
Rente anrechnen lassen. Allerdings nur,
wenn du noch nach deinem 17. Lebensjahr
zur Schule gegangen bist.
Zeugnisse
Bewahre alle Zeugnisse deiner Schul- und
Studienzeit auf. Und denke daran, dir für
Praktika, Ausbildung und berufliche Tätigkeiten
immer ein Zeugnis oder zumindest
eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Girokonto
Deine Ausbildungsvergütung überweist
dein Arbeitgeber auf dein Girokonto. Dafür
braucht er deine Bankverbindung – also
Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen
der Bank oder Sparkasse. Hast du
noch kein Konto, leg dir eins zu. Vergleiche
die Angebote, denn bei manchen Banken
musst du als Azubi keine Kontogebühren
zahlen.
Ärztliche Gesundheitsbescheinigung
Für den Start in die Ausbildung brauchst du
eine „ärztliche Bescheinigung“ dafür, dass
du für den gewählten Beruf auch gesundheitlich
geeignet bist. Mach also einen Untersuchungstermin
bei deinem Hausarzt aus.
Polizeiliches Führungszeugnis
Für einige Ausbildungen ist ein polizeiliches
Führungszeugnis erforderlich. Wenn dein
Arbeitgeber eines von dir haben möchte,
kannst du es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
anfordern.
Ruhig mal schlau
machen über:
• Haftpflichtversicherung
Wer einem Dritten einen Schaden
zufügt, haftet dafür in unbegrenzter
Höhe. Eine private Haftpflichtversicherung
schützt vor den Folgen.
Frag deine Eltern, ob sie eine
private Haftpflichtversicherung
haben und ob du in der Ausbildung
noch bei ihnen mitversichert bist.
• Berufsunfähigkeitsversicherung
Es kann passieren, dass du zum
Beispiel wegen einer Krankheit
deinen gerade begonnenen Beruf
nicht mehr ausüben kannst und
damit „berufsunfähig“ wirst. Eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung
kann dann einspringen.
Erkundige dich bei Versicherungen.
• Vermögenswirksame Leistungen
Frag deinen Arbeitgeber nach vermögenswirksamen
Leistungen.
Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber
für den Arbeitnehmer
anlegt. Bei deiner Bank bekommst
du dann weitere Infos zu den verschiedenen
Anlagemöglichkeiten.
(Quelle: www.aubi-plus.de)
Ruhig mal schlau
Quelle: azubiyo
Fotos: Joachim Tonn