Windkraft: Fast 100 Flächen im Kreis Cuxhaven auf dem Prüfstand
Jetzt geht's ans Eingemachte: Seit Montagabend steht die Karte mit aktuell 99 "Potenzialflächen" für Windparks im Cuxland digital zur Verfügung. Doch sie hat nur eine begrenzte Aussagekraft. Es bleiben viele Fragen unbeantwortet.
Bis Mai soll geklärt sein, ob die bislang ermittelten Flächen für die Aufnahme in die Windpark-Planung geeignet sind. Wenn die Auslegung der Unterlagen gestartet ist, haben die Bürgerinnen und Bürger die letzte Chance, ohne Rechtsstreit ins laufende Verfahren einzugreifen. Bis Ende des Jahres soll dann der Kreistag für Klarheit sorgen.
Dreh- und Angelpunkt der inzwischen mehrjährigen Diskussion ist die Neuaufstellung des sogenannten "Regionalen Raumordnungsprogrammes" für den Bereich der Windkraft. Zurzeit steht der Landkreis ohne ein solches Konzept da, das eine Lenkungsfunktion bei der Ausweisung geeigneter und großräumiger Standorte haben soll. Durch die Festlegung geeigneter Flächen will der Kreis einen Flickenteppich von Einzelanlagen verhindern und Schwerpunkte setzen.
Landkreis muss Vorgaben einhalten
Das geschieht nicht nur aus Eigeninteresse. Vielmehr hat der Landkreis die Verpflichtung, dass bis Ende 2032 mindestens 3,37 Prozent der Fläche des Cuxlandes für die Windkraftnutzung zur Verfügung stehen müssen. Es sieht so aus, als ob das kein Problem darstellen wird. Vielmehr war in der Sitzung des Kreis-Regionalplanungsausschusses in dieser Woche von über 8700 Hektar insgesamt und damit 4,26 Prozent der Cuxland-Fläche die Rede. Vielleicht zu optimistisch? Kann sein, aber das wird sich nach Abschluss der letzten Untersuchungen und der politischen Beschlussfassung noch zeigen. "Je mehr, je besser", skizzierte der Ausschussvorsitzende Enak Ferlemann (CDU) die Marschroute. Man müsse auch für den Fall gewappnet sein, dass noch Potenzialflächen aus dem Programm fliegen.
Kommen weitere Standorte hinzu?
Auf der anderen Seite ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Windkraftanlagen oder -parks hinzukommen, die bislang kein Bestandteil der Planung sind. Der Grund: Windpark-Investoren hatten und haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Projekte abseits des Raumordnungsprogrammes im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchzuboxen; als "Einzelfallprüfung". Und selbst Kommunen können im Prinzip über eine "Gemeindeöffnungsklausel" Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Einen solchen (ersten) Schritt hat die Gemeinde Osten erst kürzlich unternommen (wir berichteten).
Es gibt also reichlich Bewegung bei der Windkraftplanung. Dazu passt auch die bereits in der letzten Fachausschuss-Sitzung (November 2025) aufgekeimte Diskussion, ob möglicherweise - völlig entgegen der bisherigen Praxis - auch Wälder oder waldnahe Flächen bei der Suche nach Standorten für Windkraftanlagen einbezogen werden sollen. Auszuschließen ist das mit Blick auf das Erreichen der Zielvorgaben nicht; allerdings umstritten. Die Verwaltung möchte dies nicht gleich zu den Akten legen und plant daher ergebnisoffen. Für Kreistagsabgeordnete wie Claus Johannßen (SPD) stellt sich allerdings die Frage, wer eigentlich für die Leitplanken bei der Planung verantwortlich ist: die Verwaltung oder die Politik? Bislang handele die Verwaltung in dieser Frage im Alleingang.
Wird es ein "Herbst der Entscheidungen"?
Der Ausschuss wird sich spätestens im Mai mit der gesamten Thematik erneut befassen; wahrscheinlich auch schon früher im Rahmen einer Sondersitzung. Geplant ist, dass noch vor der Sommerpause ein Beschluss seitens des Kreisausschusses oder des Kreistages gefasst wird, die Pläne für das Regionale Raumordnungsprogramm öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger auszulegen. Anschließend erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Allgemeines Ziel ist es, dass der Kreistag dann noch in dieser Wahlperiode ein rechtlich und fachlich abgesichertes Raumordnungsprogramm verabschiedet. Das wäre dann im Herbst der Fall. Ob das klappt? Der Zeitdruck wird von Tag zu Tag größer.