Cuxhavener Wahrzeichen sucht Käufer: Wie geht es mit dem Alten Teehaus weiter?
Ein Cuxhavener Wahrzeichen steht vor einem Neubeginn: Das Alte Teehaus in Grimmershörn sucht einen neuen Eigentümer. Doch die Denkmalschutzauflagen stellen künftige Investoren vor besondere Herausforderungen. Was wird aus dem historischen Ensemble?
Wer an einem windigen Herbstnachmittag über den Seedeich in Grimmershörn spaziert, hat zwei Blickrichtungen. Auf der einen Seite liegen der Fährhafen und die große grüne Hundewiese, auf der Vierbeiner ihre Runden drehen. Auf der anderen Seite duckt sich ein Gebäude hinter den Deich, das Generationen von Cuxhavenern kennen: das Alte Teehaus. Sein Turm ragt noch immer über den Garten, doch Wind, Regen und Salzluft haben die Fassade über die Jahre gegerbt. Viele Spaziergänger haben den Verfall Jahr für Jahr verfolgt. Seit Kurzem weisen Verkaufsschilder mit einer Telefonnummer auf eine Wende hin. Das Alte Teehaus sucht einen neuen Eigentümer.

Erben schweigen zum geplanten Verkauf
Das Teehaus gehört zum historischen Ensemble rund um die alte Kommandantur, die einst Teil des Marinestützpunkts Cuxhaven war. An der Kommandantur prangt bis heute der lateinische Leitspruch "Navigare necesse est", Seefahrt ist nötig. Wo früher die Marine ihren Stab hatte, leben heute Menschen in hochwertigen Eigentumswohnungen. Dahinter liegen der Garten und das Teehaus mit seiner langgestreckten ehemaligen Kegelbahn.

Wo einst Feiern und Klassentreffen die Kugeln rollen ließen, ist es seit Jahren still. Der langjährige Eigentümer, ein Cuxhavener aus der unmittelbaren Nachbarschaft, ist vor einiger Zeit verstorben. Er hatte das Teehaus gekauft, um zu verhindern, dass an dieser Stelle ein weiterer "Klotz" entsteht. Seine Pläne, dort kleine Wohneinheiten für die Schülerschaft der nahen Seefahrtschule einzurichten, konnten nicht verwirklicht werden. Nun will seine Erbengemeinschaft das Haus verkaufen. Zu ihren Gründen und Plänen wollte sie sich auf mehrfache Anfrage unserer Zeitung nicht äußern. Was ein künftiger Käufer mit dem Gebäude anfangen darf, hängt deshalb vor allem von einer Stelle ab: der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Cuxhaven. Maike Kamp, bei der Stadt zuständig für baurechtliche Verfahren und Denkmalschutz, hat unsere Fragen ausführlich beantwortet.
Schutz des Denkmals gilt für innen und außen
Das Denkmal mit der Anschrift Am Seedeich 28 ist nach Kamps Worten eine Gruppe baulicher Anlagen im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, ein sogenanntes Ensemble-Denkmal. Weniger wert als ein Einzeldenkmal ist es deshalb nicht. "In Niedersachsen besteht dabei keine Hierarchisierung zwischen Einzeldenkmalen und Gruppen baulicher Anlagen", erklärt Kamp. Der Schutz erstreckt sich auf das Baudenkmal als Ganzes und damit grundsätzlich auf die äußere und die innere Substanz. Auch Vorhaben in der unmittelbaren Umgebung müssen beantragt werden. Diesen sogenannten Umgebungsschutz dürften die Bewohner der benachbarten Kommandantur aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Wer dort wohnt, schaut über Garten und Teehaus hinweg auf den Deich. Ein hoher Neubau würde diesen Blick versperren. Viele Cuxhavener fragen sich seit Langem, warum die Stadt dem Verfall nicht energischer entgegentritt. Kamp räumt mit einer verbreiteten Vorstellung auf: Die Denkmalschutzbehörde kann eine umfassende Sanierung nicht verlangen. Anordnen kann sie nur, was zur Erhaltung des Denkmals und zur Abwendung einer Gefährdung notwendig ist, etwa Sicherungsmaßnahmen. Eigentümer müssen ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und vor Gefährdung schützen. Die Stadt beobachtet das Teehaus weiterhin, um weiteren Handlungsbedarf früh zu erkennen, und steht nach Kamps Worten mit den Beteiligten im Austausch. Auch die beiden Fertiggaragen hinter der durchbrochenen Kasernenmauer, über die mancher Spaziergänger den Kopf schüttelt, sind kein Fall für den Rückbau. Sie wurden seinerzeit im Zusammenhang mit einer geplanten Sanierung und Umnutzung genehmigt.

Jede Nutzung braucht eine Genehmigung
Bleibt die spannende Frage: Was lässt sich aus dem Teehaus machen? Eine neue Kegelbahn dürfte kaum ein Käufer im Sinn haben. Wohnungen, ein Café, ein Atelier, Ferienwohnungen oder ein Veranstaltungsraum? "Grundsätzlich sind unterschiedliche Nutzungen denkbar", sagt Kamp. Entscheidend sei, ob eine Nutzung mit Schutz und Erhaltung des Baudenkmals vereinbar ist. Hinzu kommen planungs-, bau- und deichrechtliche Belange, schließlich liegt das Gebäude unmittelbar hinter dem Seedeich. Pauschal lasse sich die Frage nicht beantworten, sie sei im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären. Das gilt auch für jeden Eingriff in die Substanz. Umbauten im Inneren, Dämmung, neue Fenster, Anbauten oder moderne Haustechnik sind genehmigungspflichtig und werden im Einzelfall geprüft. Kamp rät Interessenten deshalb, sich früh mit der Behörde abzustimmen, gern auch im persönlichen Gespräch. Die Untere Denkmalschutzbehörde versteht sich nicht nur als Genehmigungs-, sondern auch als Beratungsinstanz und hilft bei Anträgen auf Fördermittel. Fördermöglichkeiten bestehen etwa über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen für denkmalbedingte Maßnahmen, die dem Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dienen und vorab mit der Behörde abgestimmt sein müssen. Einen eigenen Denkmal-Fördertopf hat die Stadt nicht.

Ein echtes Unikat am Deich
Ein Vorbild, an dem sich Käufer orientieren könnten, gibt es nicht. "Jedes Denkmal ist einzigartig", sagt Kamp. Das Teehaus sei noch einmal besonders, denn ein vergleichbares Objekt gebe es in Cuxhaven nicht. Auch bekannte Cuxhavener Rettungsgeschichten taugen nur bedingt als Blaupause: Weder das Haus Continental noch der Stadtbahnhof stehen unter Denkmalschutz. Für das Gebäude der Bundespolizei gegenüber ist die Stadt nicht zuständig. Bei Objekten in Landes- oder Bundesbesitz betreut das Landesamt für Denkmalpflege die Sanierung. Der Wind streicht über den Deich, auf der Hundewiese jagt ein Hund seinem Ball hinterher, und das Teehaus wartet. "Navigare necesse est", steht an der Kommandantur. Für das Alte Teehaus müsste es wohl heißen: Ein Käufer ist nötig. Einer, der weiß, dass Besitztum verpflichtet.





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