Polizei stoppt in Geestland mehrere Fahrer ohne Führerschein oder Versicherung
Bei Verkehrskontrollen am Samstag & in der Nacht zu Sonntag (11./12. Juli) hat die Polizei in Geestland mehrere Verstöße festgestellt. Mehrere Fahrer waren ohne Führerschein oder Versicherung unterwegs.
Bei Verkehrskontrollen am Sonnabend, 11. Juli, und in der Nacht zum Sonntag (12. Juli) hat die Polizei Geestland mehreren Verkehrsteilnehmern die Weiterfahrt untersagt.
So kontrollierten die Beamten gegen 6.50 Uhr einen 50-jährigen Cuxhavener auf der A27 an der Anschlussstelle Bremerhaven-Überseehäfen. Für sein Gespann aus Pkw und Anhänger besaß er nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse.
Gegen 7 Uhr stellten die Einsatzkräfte bei einem 48-jährigen Cuxhavener auf der A27 fest, dass dieser überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß. Das galt auch für einen 21-jährigen Lkw-Fahrer aus Lippstadt, der gegen 8 Uhr an derselben Anschlussstelle kontrolliert wurde.
Am Nachmittag wurde zudem ein 60-jähriger Bremer auf einem Kleinkraftrad in Schwanewede ohne Fahrerlaubnis gestoppt. In der Nacht zum Sonntag kontrollierte die Polizei schließlich einen 28-Jährigen aus Osterholz-Scharmbeck, der ebenfalls keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte.
Mehrfach ohne Versicherung unterwegs
Darüber hinaus stellten die Beamten bei drei Autofahrern fest, dass für ihre Fahrzeuge kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Betroffen waren ein 41-Jähriger aus Bremerhaven, ein 38-Jähriger aus Beverstedt sowie ein 50-jähriger Bremerhavener. Die Kontrollen fanden auf der A27 im Bereich Schiffdorf, Bremerhaven und Hagen statt.
Autofahrer unter Drogeneinfluss
Außerdem kontrollierte die Polizei einen 28-jährigen Hamburger, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Pkw unterwegs gewesen sein soll. Ein Vortest deutete auf eine Beeinflussung durch THC hin. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Allen kontrollierten Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei leitete Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In mehreren Fällen müssen sich auch die Fahrzeughalter verantworten, wenn sie die Fahrten zugelassen oder angeordnet haben.
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