Agrarland ist Spekulationsobjekt - auch im Kreis Cuxhaven
Es geht um die Gier von Großkonzernen, "schlafende Landwirte" und die ausgeschlafenen aktiven Bauern, die um ihre Existenz fürchten. Längst ist Agrarland zum Spekulationsobjekt geworden. Eine Preisbremse soll das verhindern. Doch funktioniert das?
Pascal Leddin ist kein Landwirt. Er war bis 2021 noch als "Kreissekretär" im Veterinäramt des Landkreises Uelzen aktiv, bevor er 2022 jüngster Abgeordneter des niedersächsischen Landtages wurde. Der heute 27-jährige Grünen-Politiker verfügt jedoch als Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mittlerweile über reichlich Hintergrundwissen; auch hinsichtlich des neuen "Agrarstrukturgesetzes" der niedersächsischen Landesregierung. Er stand in dieser Woche in Hemmoor Rede und Antwort.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen sich Höfe in Niedersachsen überhaupt noch zukunftssicher aufstellen können, wenn die Kauf- und Pachtpreise weiterhin nur eine Richtung kennen: steil nach oben.
"Wachsen oder Weichen" in der Landwirtschaft
Auf der Grünen-Veranstaltung in der Hemoorer Kulturdiele nannte Leddin konkrete Zahlen. Während Ackerland im Jahre 2010 im Durchschnitt noch rund 20.000 Euro pro Hektar gekostet habe, seien es 2023 bereits über 40.000 Euro gewesen. Bei den Pachtpreisen habe es eine ähnliche Entwicklung gegeben. Sie hätten sich in diesem Zeitraum durchschnittlich auch verdoppelt. Das bleibe gerade für kleine und mittlere Betriebe nicht ohne Folgen. Ihre Zahl sei in den letzten Jahren deutlich gesunken. Leddin bezeichnete das anhaltende Höfesterben als eine seit Jahrzehnten zu beobachtende Entwicklung des "Wachsens oder Weichens".
Zentrale Frage: Stimmt die Rendite?
Landwirtschaftliche Flächen würden zunehmend als Kapitalanlage betrachtet. "Außerlandwirtschaftliche Investorinnen und Investoren" drängten auf den Markt, obwohl sie gar nichts mit der Landwirtschaft zu tun hätten. Dabei gehe es ausschließlich um Renditegesichtspunkte. Die Überlegung: Die Unternehmen sichern sich - weit über dem Marktwert - die Flächen, verpachten sie dann zu lukrativen Konditionen an Landwirte, bevor sie sie mit einem satten Gewinn weiterverkaufen. Und dabei kommen auch dann sogenannte "schlafende Landwirte" ins Spiel, die lange nicht mehr selbst Agrarprodukte erzeugen, aber aus ihrem Landeigentum durch Verpachtung oder Verkauf die Preise nach oben treiben.
Dass Land zum Spekulationsobjekt wird, will die niedersächsische Landesregierung durch das Agrarstrukturgesetz verhindern, das sich im parlamentarischen Abstimmungsverfahren befindet. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass über den Grundstücksverkehrsausschuss in den Kommunen verhindert werden kann, reiche Geldgeber zulasten kleiner und mittlerer Höfe zu bevorteilen. So soll unter anderem geregelt werden, dass ein Landverkauf untersagt werden kann, wenn die Betriebsgröße eines Käufers nach dem Erwerb um das Achtfache über der Durchschnittsgröße niedersächsischer Betriebe liegt.
Warnungen vor "Strohmann" bei Deal
Gut gemeint, aber auch gemacht? Bei der Grünen-Veranstaltung in Hemmoor wurde aus dem Kreis der Zuhörer angemerkt, dass die Gesetzesinitiative doch einige Schlupflöcher aufweise. Die Frage nach einem "Strohmann" bei den Grundstücksgeschäften wurde ebenso laut wie die Anmerkung, dass Flächen, die für Naturschutzzwecke genutzt werden, in vielen Fällen hohe Bodenrichtwerte aufweisen könnten. Wolle man sie dagegen zum Beispiel für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen nutzen, sei dies nicht möglich. "Warum nicht?", fragte einer der Teilnehmer. Mit den erneuerbaren Energien lasse sich schließlich doch auch Geld verdienen.
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Pascal Leddin warb in Hemmoor für Verständnis, dass das Agrarstrukturgesetz sicherlich noch nicht völlig ausgereift, aber ein Schritt in die richtige Richtung sei. Man müsse es sukzessive in den nächsten Jahren anpassen. Aber es gehe nun einmal darum, überhaupt Mechanismen in der Praxis umzusetzen, um die Spekulation mit Agrarflächen nicht ausufern zu lassen. Denn eines sei klar: "Boden ist nicht vermehrbar."