
Bahnunfall auf Strecke zwischen Cuxhaven und Bremerhaven: Mann schwer verletzt
Ein Mann aus Bremen ist bei Wremen auf der Bahnstrecke zwischen Cuxhaven und Bremerhaven von einem Zug erfasst und schwer verletzt worden. Die Strecke war über zwei Stunden gesperrt.
Er befand sich wohl auf der Suche nach einem Gegenstand im Gleis. Dann wurde ein Mann auf der Bahnstrecke zwischen Cuxhaven und Bremerhaven von einem Zug erfasst und dabei schwer verletzt.
Zu dem Bahnunfall kam es nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Bremen, die für Ermittlungen auf den Bahnstrecken zuständig ist, am Dienstag (9. September) gegen 15.30 Uhr. Unfallort war der Bereich Wremen bei Bahnkilometer 198,2.

Die Regionalbahn war auf dem Weg von Cuxhaven in Richtung Bremerhaven. Nach aktuellem Ermittlungsstand der Bremerhavener Bundespolizei befand sich der 68-Jährige aus Bremen im Gleisbereich der Bahnstrecke, die von der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe (EVB) Elbe-Weser GmbH betrieben wird. Der Mann habe die sich nähernde EVB-Regionalbahn offenbar nicht wahrgenommen. Der Triebfahrzeugführer habe noch einen Achtungspfiff abgegeben und eine Schnellbremsung eingeleitet, teilt die Bundespolizei mit. Doch die Bahn, die zu der Zeit eine Geschwindigkeit von etwa 80 Kilometern pro Stunde gehabt haben soll, konnte er nicht mehr vollständig bremsen.
Der 68-Jährige habe noch versucht, aus dem Gleisbereich zu gelangen. Doch der Mann wurde vom Triebfahrzeug erfasst. Laut Bundespolizei wurde er an den Beinen schwer verletzt. Der Bremer kam mit einem Rettungshubschrauber in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Die rund 50 Fahrgäste blieben den Angaben zufolge unverletzt, mussten ihre Reise jedoch mit Bussen fortsetzen. Für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen war die Bahnstrecke zwischen Cuxhaven und Bremerhaven für mehr als zwei Stunden bis 17.46 Uhr für den Zugverkehr gesperrt.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass "beim Betreten von Bahnanlagen generell Lebensgefahr besteht. Züge nähern sich fast lautlos und können oft erst sehr spät wahrgenommen werden", heißt es. "Selbst bei einer umgehend eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt." Bahngleise dürfen daher nur an vorgesehenen Stellen wie etwa Brücken, Tunneln oder Bahnübergängen überquert werden.