Geld, Gold und Drohung im Kreis Cuxhaven: Warum der Angeklagte ohne Urteil davonkommt
Schwere Anschuldigungen, ein eskalierter Streit und ein Verfahren vor Gericht: In Otterndorf sollte ein Vorfall aus dem Jahr 2023 aufgearbeitet werden. Statt Klarheit über Schuld oder Unschuld bleibt jedoch ein ungelöster Fall zurück.
Ein Streit um Geld und Gold beschäftigte das Amtsgericht Otterndorf. Doch am Ende fiel keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld - und das aus einem besonderen Grund.
Vor dem Amtsgericht Otterndorf sollte ein Vorfall aus dem September 2023 juristisch aufgearbeitet werden. Gegen einen 42-jährigen Mann aus Hemmoor stand der Vorwurf der Bedrohung im Raum. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einen Bekannten bedroht zu haben. Hintergrund des Streits soll ein vorausgegangener Diebstahl gewesen sein: Es ging um Geld und Gold, die der Angeklagte zurückgefordert haben soll.
Mit verbotener Organisation gedroht
Nach dem Inhalt der Anklage soll der 42-Jährige den mutmaßlichen Dieb an dessen Arbeitsplatz aufgesucht haben. Weil dieser die Herausgabe verweigert habe, soll der Angeklagte ihm gedroht haben. Der Name der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sei gefallen. Er selbst müsse "nichts tun", die Organisation werde kommen und ihn töten, soll er sinngemäß gesagt haben. Der Betroffene erstattete daraufhin Anzeige.
Polizist berichtet, Bedrohter habe die Drohung ernst genommen
Ein Polizeibeamter, der die Anzeige aufgenommen hatte, schilderte vor Gericht, der Mann habe die Drohung ernst genommen. Weitere unmittelbare Zeugen des Gesprächs gebe es jedoch nicht. Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Entscheidend für den weiteren Verlauf war schließlich die Abwesenheit des Hauptbelastungszeugen. Der Mann lebt inzwischen im Ausland und stand für eine Vernehmung nicht zur Verfügung.
Nach kurzer Beratung verständigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht darauf, das Verfahren einzustellen. Ohne die Aussage des mutmaßlich Bedrohten sei eine verlässliche Beweisaufnahme kaum möglich. Für den 42-Jährigen endet das Verfahren also ohne Verurteilung.