Bricht der Angeklagte zu Vorwürfen in Stade und Hechthausen sein Schweigen?
Seit Mai wird vor dem Landgericht Stade gegen einen 43-Jährigen verhandelt, der Drogen auch an seinen minderjährigen Sohn und andere Jugendliche abgegeben oder verkauft haben soll. Jetzt hat sein Verteidiger für Dienstag eine Erklärung angekündigt.
Bislang schwieg er beharrlich. Etliche Zeugen, Polizeibeamte und am Freitag auch ein psychiatrischer Gutachter sagten aus. Doch der 43-Jährige, dem unter anderem vorgeworfen wird, seinen Sohn und andere Minderjährige mit Drogen in Hechthausen und Stade versorgt zu haben, blieb stumm. Das soll sich bei der Fortsetzung des Prozesses am Dienstag, 11. August, nach Angaben seines Verteidigers aber ändern. Tatsächlich?
Seit dem 11. Mai steht der Stader vor Gericht, wird an jedem der bislang acht Verhandlungstage von zwei Justizangestellten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, setzt sich zu seinem Anwalt Lars Zimmermann und unterhält sich leise mit ihm. Ansonsten hört er sich alles an, aber redet nicht.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Zimmermann erklärt, dass sein Mandant vorerst nichts sagen werde. Dies sei auch eine Reaktion darauf, dass der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Dr. Schmidt beim Prozessauftakt nicht anwesend war. Daher werde es erst später eine Erklärung des Angeklagten geben. Die soll angeblich am nächsten Dienstag ab 9.15 Uhr erfolgen; insbesondere auch zu dessen Drogenkonsum.
Mehrseitiges Gutachten angefertigt
Vor diesem Hintergrund kritisierte der Verteidiger, dass am Freitag mündlich ein vom Sachverständigen verfasstes Gutachten zum Angeklagten in der Verhandlung präsentiert werden sollte. In schriftlicher Form liegt dies dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits vor.
Nach einer Sitzungsunterbrechung blieb das Gericht jedoch beim ursprünglichen Ablaufplan für den Prozesstag. Nach der Veröffentlichung einiger Mitschnitte aus einer Telefonüberwachung stand Dr. Schmidt Rede und Antwort und gab unter anderem Einschätzungen hinsichtlich einer möglicherweise eingeschränkten Schuldfähigkeit und der Folgen des Drogenkonsums des 43-Jährigen.
Beobachtungen und Aktenstudium
Mehrfach erklärte er, dass seine Aussagen ausschließlich auf der Grundlage seiner Beobachtungen des Angeklagten während der Hauptverhandlung und der ihm zur Verfügung gestellten Gerichtsakten erfolgt seien. Eine direkte Untersuchung hinsichtlich körperlicher und psychischer Krankheitszeichen habe nicht erfolgen können. Unterlagen der Justizvollzugsanstalt zum gesundheitlichen Zustand, möglichen Entzugserscheinungen oder auffälligem Verhalten des 43-Jährigen hinter Gittern habe er ebenfalls nicht. Er ermunterte die Verteidigung, ihm diese weiterführenden Informationen nach der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zur Verfügung zu stellen.
Dennoch hat Schmidt ein erstes und mehrseitiges Gutachten angefertigt, das eben auf seinen Eindrücken vom Verhalten des Beschuldigten im Gerichtssaal und der Aktenlage beruht. Klar sei nach dem bisherigen Verhandlungsverlauf, dass er regelmäßig Drogen konsumiert habe - und zwar nicht wahllos durcheinander. Es habe sich um Amphetamine, Kokain und Cannabis gehandelt: "Es ging um bestimmte Substanzen." Zudem habe der Mann Alkohol getrunken.
Keine schwere Drogenabhängigkeit
Dieser Drogenkonsum habe sich nach und nach in der Dosierung erhöht und dadurch auch die Gewöhnung des Körpers an die Rauschmittel. Aber hat ihn das komplett aus der Bahn geworfen, völlig enthemmt und das Bewusstsein gänzlich vernebelt? Anscheinend nicht. So habe er zum Beispiel durchaus noch soziale Kontakte gepflegt, auch wenn dies fatalerweise junge und erwachsene Drogenkonsumenten gewesen seien. Wie sich im Verlauf der Zeugenbefragungen ergeben hatte, war seine Wohnung regelmäßiger Treffpunkt von Kunden, die oft gemeinsam zusammensaßen. Anzeichen für eine schwere Drogenabhängigkeit bei ihm konnte der Experte bislang nicht erkennen. Auch im Prozessverlauf habe der 43-Jährige einen interessierten Eindruck gemacht, Augenkontakt mit Prozessbeobachtern gesucht und keine Entzugserscheinungen gezeigt.
Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung, eine dauerhafte eingeschränkte Steuerungsfähigkeit oder "Realitätsverkennung" seien ebenfalls bislang nicht erkennbar. Für den Sachverständigen steht weitgehend fest: "Er kann Recht von Unrecht unterscheiden."
Ob dem 43-Jährigen diese Aussage im Prozess nun gerade weiterhilft, muss sich zeigen. Die These, dass er nicht wusste, was er tat, als er auch Jugendlichen Drogen zur Verfügung stellte, ist demnach wohl kaum noch haltbar.
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