Faustschlag auf Fete in der Börde Lamstedt: 23-Jähriger nach Eskalation vor Gericht
Nach einer durchzechten Nacht endet eine Wiesenfete in der Börde Lamstedt mit zwei verletzten Frauen und einem 23-Jährigen vor Gericht. Das Urteil fällt milder aus als erwartet.
Eine laue Sommernacht, reichlich Alkohol - und Monate später ein Termin vor dem Amtsgericht Otterndorf. Dort musste sich ein 23-jähriger Mann aus Lamstedt wegen zweier Körperverletzungen verantworten. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Ereignisse einer Wiesenfete in der Börde Lamstedt im vergangenen August. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es gegen 4 Uhr morgens, als sich die Feier dem Ende zuneigte, zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte handgreiflich geworden sein soll.
Fest steht: Alkohol spielte eine Rolle. Eine spätere Messung ergab bei dem Angeklagten 1,1 Promille. Was genau in der Rangelei geschah, wurde im Gerichtssaal aus unterschiedlichen Blickwinkeln geschildert. Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen vor, einer jungen Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Sie sei zu Boden gegangen, ein Arzt habe später eine Gesichtsprellung festgestellt. Als eine Rettungssanitäterin eingriff, soll sie zudem einen Tritt gegen das Knie erhalten haben. Sie erlitt ein Hämatom und hatte einige Tage Beschwerden.
"Viele Leute haben viel getrunken"
Der Angeklagte verteidigte sich selbst. "Ich habe einen Filmriss", sagte er. Er könne sich an vieles nicht erinnern und halte sich nicht für einen gewalttätigen Menschen. Später erklärte er, er meine sich zu erinnern, dass die Frau ihn am Kragen gepackt habe. Er habe sie lediglich weggeschubst, als er seinem Kumpel helfen wollte. Der besagte Freund, ebenfalls als Zeuge geladen, wollte von einer Schlägerei nichts mitbekommen haben. "Viele Leute haben viel Alkohol getrunken - und dann ist es eskaliert", sagte er lediglich.
Die betroffene Frau schilderte den Vorfall anders. Sie habe den Angeklagten zunächst von sich weggestoßen, als es unruhig wurde. Daraufhin habe er zugeschlagen. Die körperlichen Folgen seien verheilt, doch die Situation beschäftige sie bis heute. Darauf erklärte der Angeklagte: "Ich bin kein schlechter Mensch und es geht keine Gefahr von mir aus. Ich bin kein Schläger und ich schlage erst recht keine Frauen."
Noch vor Ort soll er die Tat eingeräumt haben
Gewicht hatte auch die Aussage eines Polizeibeamten, der in jener Nacht hinzugezogen wurde. Er berichtete, der Angeklagte habe die Tat vor Ort eingeräumt. Er habe seinem Freund in der Rangelei helfen wollen und dabei der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. "Er war kooperativ und klar", erklärte der Beamte.
Für die Staatsanwaltschaft stand nach der Beweisaufnahme deshalb fest, dass sich der Sachverhalt im Kern bestätigt habe, und sie beantragte wegen einer gefährlichen und einer einfachen Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung jedoch nicht als erfüllt an. Verurteilt wurde der 23-Jährige schließlich wegen zweier Körperverletzungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.600 Euro.