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Auf dem Gelände wird derzeit ein Lebensmitteldiscounter abgerissen. Hier ereignete sich kürzlich ein Arbeitsunfall. Foto: Schröder
Auf dem Gelände wird derzeit ein Lebensmitteldiscounter abgerissen. Hier ereignete sich kürzlich ein Arbeitsunfall. Foto: Schröder
Sicherheitsverstöße aufgedeckt

Abrissarbeiten in Hechthausen: Ein Mensch bei Arbeitsunfall verletzt

von Joscha Kuczorra | 15.05.2026 Zuletzt aktualisiert: 16.05.2026 08:59 Uhr

Ein Arbeitsunfall legt eine Baustelle in Hechthausen (Samtgemeinde Hemmoor / Kreis Cuxhaven) vorübergehend lahm. Ein Mensch wird bei den Abrissarbeiten verletzt. Das Gewerbeaufsichtsamt äußert sich zu dem Unfall.

Wo derzeit ein Lebensmitteldiscounter abgerissen wird, hat sich bereits vor einigen Wochen ein Arbeitsunfall ereignet. Nach Informationen von cnv-medien.de handelt es sich dabei um die Baustelle am Steinberg 21 in Hechthausen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Cuxhaven, das den Vorfall untersucht, gibt den genauen Ort nicht bekannt, bestätigt jedoch, dass es "am 22. April 2026 einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Hechthausen gegeben" habe.

Der Unfall ereignete sich laut GAA "zur Mittagszeit" in einem Lagerraum im Innenbereich des Gebäudes. Verletzt wurde dabei ein Mann mittleren Alters. Wie schwer seine Verletzungen sind, war auf NEZ/CN-Nachfrage nicht zu erfahren. Todesopfer gab es nach Angaben der Behörde nicht.

Demontagearbeiten von Deckenplatten

Nach bisherigen Erkenntnissen geschah der Unfall bei Demontagearbeiten von Deckenplatten. Dabei "kippte ein Rollgerüst mit dem darauf befindlichen Beschäftigten zur Seite", teilt Marten Makowe als GAA-Sprecher mit.

Die ersten Maßnahmen an der Unfallstelle übernahm die Polizeistation Hemmoor, wie auch Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, bestätigt. Anschließend wurde die weitere Untersuchung vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven übernommen. Auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft wurde über den Unfall informiert.

Wohl Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften

Im Zuge der Ermittlungen stellte das Gewerbeaufsichtsamt Hinweise auf Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften fest. Nach Angaben des GAA-Sprechers ergab die Untersuchung, "dass die Feststellbremsen des Rollgerüstes durch den Beschäftigten nicht betätigt wurden". Makowe: "Dies wäre vor der Verwendung des Rollgerüstes erforderlich gewesen." Zudem habe vor Ort keine Aufbauanleitung für das Rollgerüst vorgelegt werden können. Bei dem Gerüst habe es sich um ein Mietgerüst "ohne erkennbare Mängel" gehandelt.

Die Arbeiten auf der Baustelle wurden nach dem Unfall zunächst gestoppt. Das GAA untersagte die Fortsetzung, bis die Beschäftigten erneut unterwiesen wurden und "eine sichere Verwendung des Gerüstes nachgewiesen wurde". Diese Nachweise seien am Folgetag des Unfalls erbracht worden, anschließend habe die Behörde die Arbeiten wieder freigegeben.

Welche Firma mit den Abrissarbeiten beauftragt ist, teilte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit.

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Joscha Kuczorra

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