Wie Grundschulen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen, ist ihre Angelegenheit. Doch die Verpflichtung besteht - auch in der Samtgemeinde Hemmoor. Möglicherweise hat das auch Konsequenzen für die beiden Hort-Angebote in Hemmoor und Hechthausen. Foto: Gabbert/dpa
Wie Grundschulen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen, ist ihre Angelegenheit. Doch die Verpflichtung besteht - auch in der Samtgemeinde Hemmoor. Möglicherweise hat das auch Konsequenzen für die beiden Hort-Angebote in Hemmoor und Hechthausen. Foto: Gabbert/dpa
Zuschuss oder Schlussstrich

Schule statt Hort? In Hemmoor und Hechthausen muss man sich entscheiden

von Egbert Schröder | 19.02.2026

Ist das die Zäsur für die Hort-Betreuung in der Samtgemeinde Hemmoor? Mit der Einführung des Ganztagsangebotes an allen vier Grundschulen deuten sich erhebliche Veränderungen an. Wie entscheidet sich die Politik? Es geht um 300.000 Euro pro Jahr.

Die gute Nachricht: In der Samtgemeinde Hemmoor wird es noch in diesem Jahr eine Ganztagsbetreuung an allen vier Grundschulen geben. Die schlechte: Dadurch naht das Ende der Hortgruppen in Hemmoor und Hechthausen. Möglicherweise wird schon in einem Jahr dort der Betrieb eingestellt. Hort- und Ganztagsschulangebot hängen eben unmittelbar zusammen.

Drei der vier Grundschulen in der Samtgemeinde Hemmoor verfügen bereits über eine Ganztagsbetreuung; mit Althemmoor startet auch die vierte Grundschule bei dieser Aufgabe durch. Hinter dieser Entwicklung steckt der Druck des Gesetzgebers. Zum 1. August dieses Jahres sind die Schulträger verpflichtet, einen Rechtsanspruch bei der Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Im Schuljahr 2026/2027 muss es mindestens der 1. Klassenverband sein. Danach erfolgt in Jahresschritten die Ausweitung auf die Klassen 2 bis 4, sodass spätestens zum Schuljahr 2029/2030 ein kompletter Ganztagsschulbetrieb gewährleistet sein soll und muss. In welcher Form das geschieht, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. 

Absage an DRK und Kirche?

Nach Angaben der Hemmoorer Samtgemeindeverwaltung werden ab Mitte des Jahres alle Grundschulen in der Samtgemeinde Hemmoor (Althemmoor, Basbeck, Osten und Hechthausen) einen Ganztagsbetrieb für alle vier Jahrgänge anbieten. In Basbeck gibt es jedoch eine Einschränkung: Dort soll zunächst neben dem bisherigen Angebot von Dienstag bis Donnerstag für alle Klassenstufen auch (nur) für die Erstklässler am Montag und Freitag ganztägig eine Beschulung erfolgen.

Dies bedeutet in der Konsequenz, dass die Samtgemeinde fristgerecht an ihren Schulen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wohl erfüllen wird. Im Umkehrschluss erfolgt damit möglicherweise auch das Aus für die beiden Hort-Standorte in Hemmoor und Hechthausen. In der Ostestadt ist das DRK mit dieser Aufgabe betraut. Die Kirchengemeinde Hechthausen hat ebenfalls den Auftrag, nach dem Schulschluss von der Mittagszeit bis 17 Uhr die Betreuung in der Gemeinde sicherzustellen.

Interesse der Eltern lässt spürbar nach

In Hemmoor sind bislang nahezu alle 20 Plätze belegt, während in Hechthausen elf Kinder und Jugendliche die Einrichtung besuchen. Das Interesse am Hort hat bei den Eltern angesichts der Ganztagsbetreuung an den Schulen anscheinend aber spürbar nachgelassen. So sind nach Darstellung der Verwaltung zum Stichtag (Ende Januar) gerade einmal sechs Anmeldungen von Kindern in Hemmoor und zwei für den Hechthausener Hort eingegangen.

Aber reicht das aus, um die beiden Hortgruppen dauerhaft zu erhalten? Da sind Zweifel angebracht. Im Hemmoorer Rathaus hat man die Ausgaben addiert und kam letztlich zu einem Gesamtdefizit von rund 300.000 Euro pro Jahr für den Hortbetrieb in der Samtgemeinde. 

Das bleibt wahrscheinlich nicht ohne Konsequenzen, denn die Samtgemeinde steht unter finanziellem Druck (wir berichteten). Daher heißt es - wenig überraschend - in einer Stellungnahme der Verwaltung: "Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 und damit einhergehend der  Ausweitung des Ganztagsangebotes auf fünf Tage die Woche und der zukünftig angebotenen Ferienbetreuung wird die Notwendigkeit eines parallelen Hortbetriebs infrage gestellt. Eine gleichzeitige Vorhaltung von Hort- und schulischen Ganztagsstrukturen stellt eine Doppelstruktur dar, die nicht zwingend erforderlich und zudem wirtschaftlich nicht sinnvoll ist." Vergleichbare Kommunen in Niedersachsen hätten im Zuge der Umsetzung des
Rechtsanspruchs entschieden, bestehende Hortangebote einzustellen.

Jetzt auch in der Samtgemeinde Hemmoor? Die Verwaltung schlägt vor, den Hortbetrieb zum 1. Februar 2027 zu beenden. "Der Zeitpunkt ermöglicht einen geordneten Übergang nach Einführung des Ganztagsbetriebs sowie die Berücksichtigung organisatorischer und personeller Belange", so die Marschroute.

Ausschüsse tagen kommende Woche

Die Verwaltung kann aber nur Vorschläge unterbreiten. Entscheiden muss letzten Endes die Politik. Am kommenden Mittwoch, 25. Februar, werden sich die Schul- und Sozialausschüsse des Samtgemeinderates im Hemmoorer Rathaus treffen (18.30 und 20 Uhr), um über die weitere Vorgehensweise zu sprechen. Möglicherweise ist dann auch der Beschluss des Otterndorfer Stadtrates Thema. Der hatte sich erst in dieser Woche dafür ausgesprochen, den dortigen Hortbetrieb zumindest vorerst weiterzuführen, auch wenn es sich um eine "freiwillige Leistung" handeln würde. Ob sich die (klamme) Samtgemeinde Hemmoor das allerdings finanziell leisten kann und von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, ist fraglich.

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Egbert Schröder

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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