Hemmoorer Autofahrer vor Gericht: "Plötzlich erfolgte an unserem Fahrzeug ein Knall"
Ein Unfall zwischen einem Auto und einem E-Bike in Hemmoor (Landkreis Cuxhaven) führte zu einer Gerichtsverhandlung in Otterndorf. Über den Unfallhergang herrschen Unstimmigkeiten.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand am Dienstag (20. Januar 2026) ein Hemmoorer vor dem Amtsgericht Otterndorf.
Bereits Ende November 2024 kam es in Hemmoor zu einem Unfall. Dabei kollidierten ein Auto und ein Radfahrer. Der Fahrer des E-Bikes erlitt dabei eine Oberarmfraktur. Der 1943 geborene Autofahrer stand nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Er habe mit dem Auto an einer roten Ampel gestanden, um daraufhin links abzubiegen. Als die Ampel grün wurde, sei er langsam in die Kreuzung gefahren und habe gewartet, bis die Fußgänger den Übergang passiert hätten. Die Fußgängerampel sei bereits rot gewesen, als die Fußgänger die Straße passiert hätten und er losgefahren sei, schildert er. "Plötzlich erfolgte hinten rechts an unserem Fahrzeug ein Knall", erinnert er sich zurück. Der Angeklagte sei aus dem Auto ausgestiegen und habe den Radfahrer auf der Straße liegen sehen. Seiner Meinung nach hätte der Radfahrer die Straße zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr passieren dürfen.
Zu dem Vorfall wurde ein Polizist befragt, der den Unfall aufgenommen hatte. "Der Lenker vom Fahrrad war nach links gedreht", berichtet er. Es habe so ausgesehen, als ob das Auto den Übergang fast passiert habe und es dann zum Zusammenstoß gekommen sei. Der Polizist erklärte auch, dass es an der Stelle bereits vermehrt zu Unfällen gekommen sei, woraufhin die Ampelschaltung an der Unfallstelle inzwischen verändert wurde.
"Ich hatte Grün - einhundertprozentig"
Der verunfallte Radfahrer schilderte, dass er auf die grüne Ampel zugefahren sei, zwar auf Rechtsabbieger geachtet habe, aber nicht gewusst habe, dass ebenfalls Autos aus der anderen Richtung kämen. Plötzlich sei das Auto vor ihm gewesen und er habe nicht mehr ausweichen können. "Ich hatte Grün - einhundertprozentig", ist sich der Zeuge sicher. Bis heute habe er Schmerzen im Arm und müsse vermutlich erneut operiert werden.
Strafmildernd solle berücksichtigt werden, dass der Angeklagte zuvor nicht straffällig war, so die Staatsanwältin. Die schweren Folgen für den Geschädigten wirken hingegen strafverschärfend. Die Tatsache, dass es an der Stelle vermehrt zu Unfällen kam, wurde ebenfalls berücksichtigt. "Es war eine unglückliche Verkettung von Umständen", beschreibt Richterin Deutschmann bei der Urteilsverkündung. Sie spricht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. 40 Tagessätze à 15 Euro müsse der Angeklagte demnach nur zahlen, sollte er in den nächsten zwei Jahren straffällig werden. Den eingezogenen Führerschein erhalte der Fahrer zurück.