Nur einspurig kann der Verkehr über die Oberndorfer Ostebrücke rollen. Wer wann fahren darf? Das regelt die Ampelanlage. Foto: Schröder
Nur einspurig kann der Verkehr über die Oberndorfer Ostebrücke rollen. Wer wann fahren darf? Das regelt die Ampelanlage. Foto: Schröder
Zwei Varianten im Gespräch

Starr oder mobil? Rätselraten über Lösung für Ostebrücke im Kreis Cuxhaven

von Egbert Schröder | 02.12.2025

Die Probleme sind seit etlichen Jahren bekannt, aber nicht gelöst worden: Die Klappbrücke, die über die Oste bei Oberndorf führt, ist über kurz oder lang abgängig. Es gibt zwei Lösungsvorschläge.

Eine Sanierung würde - so die letzte Kalkulation - rund zwei Millionen Euro kosten. Doch die Kreisverwaltung hat eine Alternative im Blick; und zwar einen sechs Millionen Euro teuren Neubau. Allerdings hat diese Sache einen Haken: Einen "Klappbetrieb", auf den insbesondere viele Hobbyskipper setzen, würde es dann nicht mehr geben. 

Die Querung, die zurzeit noch einen uneingeschränkten Schiffsverkehr ermöglicht, ist vor knapp 50 Jahren gebaut worden und befindet sich - im Zuge der Kreisstraße 24 - im Eigentum des Landkreises. Dass sie in dieser Form nicht mehr zukunftstauglich ist, überrascht nicht. Schon 2013 hatte der damalige Chef der Kreisstraßenmeisterei, Walter Schrader, auf einen grundsätzlichen Modernisierungsbedarf hingewiesen. Immer wieder sei "mit Bordmitteln" die Wartung der Brücke und der "robusten Anlagen und Motoren" erfolgt. Doch das werde mittel- und langfristig nicht ausreichen.

Schlechte Note, aber nicht zu schlecht ...

Schraders damalige Worte decken sich mit den aktuellen Erkenntnissen, denn die einspurige Stahlklappbrücke mit ihrer Stützweite von rund 100 Metern schneidet in einem Brücken-Ranking schlecht ab. Die Brücke brachte es lediglich auf eine Zustandsnote von "2,9", was nicht gerade beruhigend ist. Die Zustandsnotenbereiche werden nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen zwischen "1,0 - 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 - 1,9 (guter Zustand), 2,0 - 2,4 (befriedigender Zustand), 2,5 - 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 - 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 - 4,0 (ungenügender Zustand)" kategorisiert.

Die Zustandsnote bildet nach Angaben der Bundesanstalt "die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung" ab. Sie lasse die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, würde jedoch keinen Aufschluss über "Art und Umfang der Schäden oder die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme" geben.

Förderung ist zurzeit nicht in Sicht

Das Problem bei der "2,9" im Oberndorfer Fall: Der Kreis müsste aktuell die Kosten ganz alleine stemmen, denn für einen Zuschuss ist dieser Zustand noch nicht schlecht genug: "Eine Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) wäre grundsätzlich ab einer Zustandsnote 3,3 möglich, sofern ein Ersatzneubau erforderlich und förderfähig begründet werden kann", so die Kreisverwaltung.

Die auf eine Summe von rund zwei Millionen Euro taxierte Summe für eine Sanierung des vorhandenen Brückenbauwerks würde komplett aus dem Kreishaushalt finanziert werden müssen, da es sich um eine "reine Unterhaltungsmaßnahme" handele. Aber lohnt sich das angesichts des Alters und des Zustandes der Querung? Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Die Kreisverwaltung prüft nach eigenen Angaben die Möglichkeit einer Neubauvariante der Brücke, allerdings als "statisches Bauwerk ohne Klappmechanismus". Welche Lösung - Sanierung oder Ersatzneubau - langfristig wirtschaftlicher und nachhaltiger sei, müsse sich noch zeigen.

Klar sei aber bereits heute: Der Verzicht auf einen Klappmechanismus könne langfristig Vorteile in der Unterhaltung und im Betrieb bieten, da "Wartungsaufwand und Personalbindung für den Klappbetrieb entfallen" würden. Zugleich ließe sich eine höhere Tragfähigkeit realisieren sowie ein kombinierter Geh- und Radweg in das Bauwerk integrieren.

Schiff touchierte die Brücke leicht

Wie sich ein Verzicht der Klappfunktion auf den Schiffsverkehr - vorwiegend handelt es sich um Motor- und Segelboote - auswirken würde, muss noch geklärt werden. Über die Frage einer notwendigen Durchfahrthöhe werde behördenintern unter anderem mit dem "Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz"  (NLWKN) gesprochen. 

Dass es eng werden kann auf der Oste bei Oberndorf, hat sich nach Angaben der Kreisverwaltung im vergangenen Monat gezeigt: Am 22. Oktober sei es zu einer "leichten Berührung der Brücke" durch das NLWKN-Schiff "Seehund" gekommen. Ein Vorfall, der zunächst keine "sicherheitsrelevanten Schäden am Bauwerk" mit sich gebracht habe. Eine abschließende Begutachtung durch den NLWKN stehe aber noch aus. Eine Sperrung der Brücke sei aber nicht erforderlich gewesen.

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Egbert Schröder

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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