Pakete selbst behalten? Zusteller muss sich vor Amtsgericht Otterndorf verantworten
Ein 44-jähriger Paketzusteller musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Otterndorf wegen Unterschlagung verantworten: Er soll die Unterschrift eines Otterndorfer Kunden gefälscht und die Ware für sich behalten haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Lange Schichten, schwere Päckchen, enormer Zeitdruck: Der Job eines Paketzustellers ist kein Zuckerschlecken. Welche Auswüchse das hohe Arbeitspensum hat, zeigte jetzt ein Fall am Amtsgericht Otterndorf. Der Angeklagte, ein 44-jähriger Rumäne, der seit einem Jahr als Paketbote für DPD im Einsatz ist, gab Einblicke in seinen Alltag. 150 bis 200 Sendungen liefere er täglich aus und stehe unter enormer Anspannung, erklärte der Familienvater.
Dass sich der Mann nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts wiederfand, geht auf einen Vorfall im Juli 2025 zurück. Es war der Freitag des "Lütten Altstadtfestes". Der Paketbote sollte mehrere Sendungen in die für die Veranstaltung gesperrte Altstadt ausliefern. Die Kunden waren verreist. Dennoch wurden die Pakete mit einer Unterschrift quittiert. Beim Adressaten kamen sie aber nie an.
Hat der Zusteller die Sendungen selbst eingesackt?
Hat der Zusteller die Unterschriften gefälscht und die Sendungen selbst eingesackt? Der 44-Jährige bestreitet das vehement. "Ich würde mir niemals etwas aneignen, was mir nicht gehört", teilte er dem Gericht mit. Bis auf diesen Zwischenfall habe es in seiner einjährigen Tätigkeit bei DPD nie Schwierigkeiten gegeben. "Ich behandle alle Sendungen gleich sorgfältig."
Er wisse nicht mehr, wer die ausgelieferten Pakete entgegengenommen habe, erklärte der Angeklagte. "Ich selbst war es jedenfalls nicht", erklärte er. Es sei ihm nicht möglich, in seinem hektischen Alltag auf alle Gesichter zu achten. Der 44-jährige Mann räumte dennoch eine Verantwortung für den Fehler ein. Der entstandene Schaden sei ihm vom Lohn abgezogen worden, erklärte er.
Der Geschädigte, ein 38-jähriger Otterndorfer, sagte als Zeuge aus und erklärte, dass er die Stadt während des Altstadtfestes immer verlassen würde. Als Online-Händler bekomme er sehr viele Pakete nach Hause geliefert. An seinem Haus hat er eine Überwachungskamera installiert, die jede Bewegung an der Haustür erfasst. Das Gerät habe an jenem Tag keinen Zusteller aufgezeichnet. "Es war niemand da", erklärte der Zeuge.
Da sich der Fall nicht vollumfänglich klären ließ, wurde das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Der Rumäne muss 100 Euro an den gemeinnützigen Jugendhilfeverein "Die Schleuse" zahlen.