Auch den Zugang zu Kokain (Symbolfoto) soll der Angeklagte in Stade und Hechthausen Jugendlichen ermöglicht haben, obwohl er laut Staatsanwaltschaft gewusst haben soll, dass sie noch minderjährig sind. Foto: Marius Becker/dpa
Auch den Zugang zu Kokain (Symbolfoto) soll der Angeklagte in Stade und Hechthausen Jugendlichen ermöglicht haben, obwohl er laut Staatsanwaltschaft gewusst haben soll, dass sie noch minderjährig sind. Foto: Marius Becker/dpa
Verhandlung im Landgericht

Verteidiger droht Richter mit Strafanzeige beim Drogenprozess in Stade

von Egbert Schröder | 26.06.2026

Im Prozess gegen einen Mann, der in Stade und Hechthausen gezielt und bewusst Minderjährige sowie auch seinen Sohn mit Drogen versorgt haben soll, ist es  zu heftigen Wortwechseln zwischen dem Verteidiger und dem vorsitzenden Richter gekommen.

Der Grund für die Auseinandersetzung waren Form und Inhalt der Befragung einer 20-Jährigen, die Hintergründe über die möglichen Drogendeals des Angeklagten liefern sollte.

Dass die Chemie zwischen den beiden Protagonisten dieser verbalen Auseinandersetzung nicht stimmt, war bereits im Mai zum Auftakt des zunächst auf 13 Verhandlungstage festgelegten Verfahrens deutlich geworden. Die Verteidigung hatte damals bemängelt, dass der gerichtlich bestellte psychiatrische Gutachter nicht anwesend sei. Der Angeklagte werde sich daher auch nicht zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen äußern. Auch bei der Befragung eines Polizeibeamten hagelte es Kritik. Rechtsanwalt Lars Zimmermann legte Widerspruch gegen die Verwertung der Zeugenaussage ein und sprach von einer "Vorlesestunde" des vorsitzenden Richters.

"Unwürdig" wurde zum Reizwort für Verteidiger

Die nächste Eskalationsstufe gab es am Freitag bei der Fortsetzung der Verhandlung. Zimmermann monierte, dass er seine Fragen an die junge Zeugin erst ganz zum Schluss und noch nach dem Gutachter stellen solle. Dies sei verfahrenstechnisch untypisch, aber lasse doch einen Rückschluss auf die "Wertigkeit der Verteidigung" in der Betrachtungsweise des Richters zu.

Nach zahlreichen Fragen, die der Verteidiger der Zeugin in zunehmender Intensität stellte, wurde er darauf hingewiesen, dass diese Form der Befragung doch wohl für ihn "unwürdig" sei. Da nahm Zimmermann aber erst richtig Fahrt auf, kritisierte seinerseits die "unwürdig"-Wortwahl "im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung" und drohte dem Richter sogar mit einer Strafanzeige. Gegen eine Sitzungsunterbrechung setzte er sich vehement zur Wehr - allerdings erfolglos. Nach der Sitzungsunterbrechung wurde er ermahnt, künftig "sachliche Fragen" zu stellen und nicht "feindselig" gegenüber der jungen und sichtlich verunsicherten Zeugin aufzutreten. Kommentar des Verteidigers: "Ich stelle hier die ganze Zeit sachliche Fragen." Der vorsitzende Richter solle vielleicht selbst einmal seine Wortwahl überdenken.

Illegale Substanzen "zur freien Verfügung"

Wenige Minuten später war die Befragung beendet und die Zeugin konnte den Heimweg antreten. Zuvor hatte sie geschildert, dass sie zu einer Gruppe von 13 bis 20 Jahre alten Bekannten gehört habe, die der Angeklagte bei Treffen in seinem Haus mit Drogen versorgt haben soll. Ihm sei klar gewesen, dass es sich auch um Minderjährige gehandelt habe, denen er Speed und Kokain "zur freien Verfügung" zugänglich gemacht habe. Zudem sei Geld geflossen, wenn Drogen "außer Haus" veräußert worden seien. 

Im Rahmen der rund zweistündigen Verhandlung verstrickte sich die Zeugin bei einigen Detailfragen in Widersprüche. So hatte sie gegenüber der Polizei und auch vor Gericht angegeben, dass sich in einer Vorratsdose im Kühlschrank des Angeklagten einmal zwischen 50 und 70 Gramm Speed befunden hätten. Bei Nachfragen gab sie jedoch an, dass sie den Drogenklumpen weder gesehen, noch zum Wiegen in der Hand gehalten habe. Andere Darstellungen deckten sich dagegen mit den detaillierten Schilderungen des Sohnes des 43-Jährigen.

"Wir wussten, dass es Drogen gibt"

Über ihn sei sie als damals 17-Jährige zum ersten Mal mit dem mutmaßlichen Drogenhändler in dessen Wohnung in Kontakt gekommen. Es sei ein offenes Geheimnis gewesen, dass er über den Zugang zu Betäubungsmitteln verfügt habe: "Wenn wir dort waren, wussten wir, dass es Drogen gibt." Diese hätten sie gemeinsam konsumiert. Sein Sohn habe zudem für den Verkauf außerhalb der Wohnung gesorgt.

Der zunächst auf 13 Verhandlungstage angesetzte Prozess wird am Mittwoch und Freitag kommender Woche fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen befragt werden. Ob alle aussagen? Das muss sich noch zeigen. Bereits am Freitag hatte ein Zeuge die Verhandlung geschwänzt und dem Gericht telefonisch mitgeteilt, dass er nichts sagen werde, um sich nicht selbst zu belasten. Die 20-Jährige aus Stade sagte am Freitag dagegen aus: Sie hat nach einigen Angaben inzwischen ihren illegalen Drogenkonsum völlig eingestellt. 

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