Fenster einer Wohnung mit leuchtendem "Open"-Schild und rotem Herz aus Lichtern: Ein Symbol für Wohnungsprostitution, die auch im Landkreis Cuxhaven an Bedeutung gewonnen hat. Foto: Patrick Seeger
Fenster einer Wohnung mit leuchtendem "Open"-Schild und rotem Herz aus Lichtern: Ein Symbol für Wohnungsprostitution, die auch im Landkreis Cuxhaven an Bedeutung gewonnen hat. Foto: Patrick Seeger
Viele Angebote zu finden

Unsichtbar - und allgegenwärtig: Was über Prostitution im Kreis Cuxhaven bekannt ist

von Bengta Brettschneider | 27.02.2026

Ein Blick hinter die Kulissen zeigt die Realität der Prostitution im Landkreis Cuxhaven. Warum das Thema von der Straße verschwunden scheint, online aber boomt - und was Zahlen, Behörden und Beratungsstellen wirklich zeigen.

Auf den Straßen von Cuxhaven könnte man meinen, Prostitution existiere kaum. Bordelle sind verschwunden, Love-Mobile, die früher an Parkplätzen der B73 auftauchten, gibt es nicht mehr. Doch der Eindruck trügt. cnv-medien.de auf Spurensuche.

Online zeigt sich ein anderes Bild: Angebote aus Nordholz, Hemmoor, Altenbruch und Cuxhaven sind leicht zu finden. Ein Klick auf den "Ich bin 18 Jahre alt"-Button genügt, und Treffpunkte, Preise und Leistungen werden offen angezeigt. Teilweise wird damit geworben, "Cuxhaven als (Sex-)Tourist" zu erleben. Angeboten werden "internationale Modelle".

Was bleibt von 200 Euro brutto?

Hinter den Online-Anzeigen steht eine ökonomische Realität, die nüchtern gerechnet werden kann. Verdient eine Prostituierte 200 Euro am Tag, fallen zunächst 19 Prozent Umsatzsteuer, 20 Prozent Einkommensteuer und etwa drei Prozent Gewerbesteuer an. Zieht man zusätzlich die Zimmerkosten, wenn die Frau sich in einer Wohnung oder einem Bordell eingemietet hat, von durchschnittlich 100 Euro ab, bleiben rund 24 Euro netto pro Tag.

Der angenommene Durchschnittspreis von 50 Euro pro Sex-Käufer und 100 Euro Zimmerkosten basiert auf typischen Angaben für kleinere Städte und Wohnungsprostitution in Deutschland, wie sie in Preisübersichten und Beratungsstellen genannt werden. Bei diesem Preis müsste eine Prostituierte vier Männer bedienen, um auf 200 Euro brutto zu kommen - ein Beispiel für die Abgabenlast und die geringe Nettomarge.

Eine ehemalige Zwangsprostituierte hält in Stuttgart (Baden-Württemberg) Karten der städtischen Kampagne gegen Zwangsprostitution in der Hand. Foto: Franziska Kraufmann

Spagat zwischen Hilfeleistung und finanzieller Unsicherheit

Wie sich diese Zahlen im Alltag auswirken, zeigt die Praxis der Beratung. Rumiya Izgalieva ist Koordinatorin bei der AWO Beratungsstelle "Marie" in Bremerhaven. Diese unterstützt "Sexarbeiterinnen" kostenlos und anonym - unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht. Sie bietet Hilfe bei Lebens-, Gesundheits- und Rechtsfragen, beim Behördenkontakt, beim beruflichen Umstieg, bei der Wohnungssuche und in Krisensituationen.

Aus der Praxis der Beratungsstelle wird deutlich: Trotz gesetzlicher Regelungen kämpfen "Sexarbeiterinnen" weiterhin mit Gewalt, Stigmatisierung und prekären Arbeitsbedingungen. "Viele Frauen wissen nicht, dass das, was ihnen passiert, Gewalt ist", berichtet Izgalieva gegenüber cnv-medien.de: Grenzverletzungen werden oft normalisiert.

Finanzamt-Schätzungen treiben selbst bei geringen Einnahmen in die Schuldenfalle, während Ausstiegs-, Wohnraum- und selbst die Steuerberatersuche an fehlenden Schutzplätzen und strukturellen Hürden scheitern. Die Beratungsstelle beschreibt den Alltag als "dauerhaften Spagat zwischen Hilfeleistung und finanzieller Unsicherheit".

Früher waren sie ein bekanntes Bild an der B73: Inzwischen sind Lovemobile im Kreis Cuxhaven selten geworden. Symbolfoto: Ole Spata/dpa

Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen

Die individuellen Erfahrungen stehen im Kontext einer bundesweiten Debatte. Bundesweit schwanken die Schätzungen zur Zahl der in der Prostitution tätigen Personen zwischen 90.000 und 800.000. Diese Spannbreite verdeutlicht die unsichere Datenlage und die mögliche Lücke zwischen behördlich erfassten Registrierungen und tatsächlicher Tätigkeit. Schätzungsweise sind mehr als 80 Prozent der tätigen Personen weiblich.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Deutschen Bundestag am 24. Juni 2025 die Ergebnisse einer unabhängigen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorgelegt. Die Untersuchung wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführt.

Studienleiter Professor Tillmann Bartsch betont, die Ergebnisse seien nicht repräsentativ, da belastbare Vergleichszahlen fehlen. Zugleich zeige die Evaluation Defizite in der behördlichen Praxis: Rund 40 Prozent der befragten Mitarbeiter in Behörden gaben an, nicht auf ihre Aufgaben vorbereitet worden zu sein. Weitere 40 Prozent erklärten, keine einschlägigen Fortbildungen erhalten zu haben. Nur 20 Prozent trauen sich zu, Anzeichen für Ausbeutung oder Zwang sicher zu erkennen.

Ein Plakat mit der Aufschrift "Du kommst und ich verkomme" hängt neben der Straße. Der Landkreis Stade erhilet auf seine Aktion mit Plakaten gegen Prostitution eine gute Resonanz. Foto: Daniel Bockwoldt

Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht wahrnehmen

Auch beim Anmeldeverfahren zeigen sich strukturelle Hürden. Die Untersuchungen zeigen, dass ein fehlender Aufenthaltsstatus oder keine Arbeitserlaubnis Betroffene von einer Anmeldung abhalten. Gleichzeitig fehlen in vielen Behörden ausreichende Sprachkenntnisse. Teilweise wurden Anmeldegespräche ausschließlich auf Deutsch geführt, obwohl die Betroffenen dem Gespräch nicht folgen konnten.

Wer seine Rechte nicht kennt oder Informationen nicht versteht, kann diese Rechte nicht wahrnehmen. Gesetzlicher Schutz bleibt wirkungslos, wenn er an sprachlichen, strukturellen oder organisatorischen Barrieren scheitert.

Prostitution im Landkreis Cuxhaven

Wie wird das Gesetz vor Ort umgesetzt? Seit dem 1. Juli 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz. Wer sich anmeldet, durchläuft ein zweistufiges Verfahren: zunächst eine gesundheitliche Beratung, eine Untersuchung erfolgt nicht. Die Anmeldung gilt für 12 Monate, wenn die Person zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, für 24 Monate ab 21 Jahren. Sie gilt bundesweit.

Früher gab es auch im Kreis Cuxhaven einige Bordelle. Hier ist die Tür eines Betriebes nach einer Razzia versiegelt worden. Archivfoto: Kramp

Zuständig für das Thema im Bereich Gesundheit des Landkreises Cuxhaven ist Dr. Ute Windhorst, im Ordnungsamt kümmert sich Berend Strosahl, begleitet vom Bereichsleiter Michael Lechlein. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich nach Angaben des Ordnungsamtes bislang nur Frauen registriert. Wo diese Frauen tatsächlich arbeiten, bleibt offen - sie müssen dies nicht angeben. "Wir können zwei Bescheinigungen ausstellen: eine mit Klarnamen, eine mit Alias", erklärt Strosahl gegenüber der CN/NEZ-Redaktion.

Pro Jahr lassen sich etwa zehn bis 15 Personen gesundheitlich beraten. Unter 21 Jahren soll die Beratung alle sechs Monate stattfinden, über 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate - die Beratung ist jedoch freiwillig. Sie deckt Themen wie Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten, Mutterschutz und Risiken des Drogengebrauchs ab. Auf Wunsch können der Impfpass überprüft und fehlende Impfungen ergänzt werden. Freiwillige Testungen auf HIV (kostenlos), Hepatitis B/C, Lues sowie Chlamydien und Gonokokken sind möglich - dabei fallen nur die Materialkosten an, keine Personalkosten. Dies wird ermöglicht durch eine Studie des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Bordelle und Love-Mobile existieren nach Angaben der Bereichsleitung Michael Lechlein im Landkreis Cuxhaven nicht mehr. Die Wohnungsprostitution habe einen neuen Stellenwert, erläutert Lechlein. "Wir sprechen insgesamt von einem unauffälligen Geschehen", fügt er hinzu, da es kaum Prostitution gebe. Fachbereichsleiter Berend Strosahl frage die Frauen bei der Anmeldung stets, ob eine Zwangslage bestünde. In einem kleinen Heft des Landes Niedersachsen würden sich zudem Informationen befinden. Die darin aufgelistete Beratungsstelle "Kobra" befindet sich jedoch in Hannover. "Bei Notfällen müssen die Frauen die 110 anrufen", fügt er im Gespräch mit cnv-medien.de hinzu.

Ein Hurenausweis liegt in Hamburg bei einer Fachtagung zum Thema Sexarbeit und Prostituiertenschutzgesetz aus. Im Hintergrund ist ein Hurenausweis mit dem Stempelabdruck "Registriert" zu sehen. Foto: Lukas Schulze/dpa

"Das Gesetz sieht ein Recht auf Vergessen vor"

Auch die Datenerfassung bleibt begrenzt. Im Jahr 2024 wurden im Kreis Cuxhaven fünf Anmeldungen gezählt, im Jahr davor vier. Drei Monate nach Ablauf der Anmeldung müssen die Daten gelöscht werden. "Das Gesetz sieht ein Recht auf Vergessen vor", erläutert der Fachbereichsleiter. Eine zentrale, bundesweite Erfassung existiere dementsprechend auch nicht. "Jedes Verkehrsdelikt muss länger aufbewahrt werden", fügt er hinzu.

Die Genehmigungspflichten für mobile Angebote wie das "Love-Mobil" seien mittlerweile hoch. Sicherheits- und Hygienekonzepte seien verpflichtend. Anders sehe es bei Wohnungen aus. Diese unterliegen den Auflagen nicht, da sie grundgesetzlich geschützt sind. Auf einem weiteren Informationsfaltblatt steht "Besteuerung sexueller Dienstleistungen". Er soll über die steuerlichen Pflichten aufklären. Im Falle der Selbstständigkeit fallen Einkommens-, Umsatz- und ggf. auch Gewerbesteuer an.

Blick in die Nachbarkommunen

Für Bremerhaven meldet der Pressesprecher des Magistrats im vergangenen Jahr 53 Neuanmeldungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie sechs Verlängerungsanträge. Auch in anderen Kommunen registrierte Prostituierte dürfen dort arbeiten. "Lovemobile" gibt es nach Auskunft des Bürger- und Ordnungsamtes nicht. Erfasst sind 21 Betriebsstätten, darunter Bordelle und Wohnungen. Straßenprostitution ist grundsätzlich untersagt - mit Ausnahme der Lessingstraße.

Für den Landkreis Stade nennt auf CN/NEZ-Anfrage Pressesprecher Daniel Beneke für 2025 18 Neuanmeldungen und neun Verlängerungsanträge. Zudem sind 16 Bordelle beziehungsweise Modellwohnungen registriert. Hinzukommen vier Wohnwagen ("Lovemobile"), die genehmigt sind.

Zum Schluss ein Blick zurück

Der Mythos, dass Prostitution das älteste Gewerbe der Welt sei, hält sich hartnäckig. Tatsächlich war es ursprünglich das Gewerbe der Hebamme. Im 6. Jahrhundert vor Christus errichtete Solon das erste Bordell mit rechtlosen Sklavinnen.

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Bengta Brettschneider

Volontärin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

bbrettschneider@no-spamcuxonline.de

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