Fabian Strauch/dpa
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Entschädigung für Erdkabel: Amprion und Landwirte einig

14.10.2025

Vor allem durch dicke Erdkabel soll künftig Grünstrom aus dem Norden in den Süden fließen. Die Leitungen werden dabei häufig in Äckern und Grünland aufwendig verlegt. Viele Grundstückeigentümer sind betroffen, vor allem Landwirte. Damit während des Baus und danach alle zufrieden sind, hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion jetzt mit Landwirtschaftsverbänden erstmals eine Rahmenregelung für die Umsetzung solcher Erdkabelprojekte vereinbart. In Bad Karlshafen unterzeichnetenVertreter der Verbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen die Vereinbarung mit Amprion.

Sie legt etwa fest, wie die Landwirte dafür entschädigt werden, dass künftig dauerhaft eine Höchstspannungstrasse durch ihre Felder führt. Maßnahmen zum Bodenschutz wurden vereinbart. Pächter sollen entschädigt werden, wenn sie wirtschaftliche Nachteile durch die Bauarbeiten haben. Die Verhandlungen dauerten ein Jahr, wie Amprion in Dortmund mitteilte. 

Bis zu 20.000 Grundstückseigentümer und Pächter betroffen

Zunächst geht es um die Energiekorridore Rhein-Main-Link, Korridor B und Windader West mit insgesamt zehn Gleichstromverbindungen, die sich bereits im Genehmigungsprozess befinden. Sie sollen dereinst Strom transportieren, der den Bedarf von bis zu 20 Millionen Menschen decken kann. Amprion schätzt, dass bis zu 20.000 Grundstückseigentümer und Bewirtschafter von den Bauprojekten betroffen sind.

Verbandspräsident Holger Hennies vom Landvolk Niedersachsen sprach von einem «akzeptablen Rahmen», der gefunden worden sei. Er wies darauf hin, dass Niedersachsen vom Leitungsausbau mehr als alle anderen Bundesländer betroffen sei: «Allein 27 Landvolk-Kreisverbände sind es bei diesen Amprion-Vorhaben.» Erich Gussen vom Rheinischen Landwirtschaftsverband sagte, dass die Rahmenregelung eine bodenschonende Bauausführung und eine ordnungsgemäße Rekultivierung nach Abschluss der Bauarbeiten sicherstelle. Karsten Schmal vom Hessischen Bauernverband betonte, dass es gelungen sei, «die berechtigten Interessen der Flächeneigentümer und Bewirtschafter zu sichern: von der fairen Entschädigung über den Schutz unserer Böden bis hin zur frühzeitigen Einbindung in die Planungen».

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