Swen Pförtner/dpa
Swen Pförtner/dpa

Rassistischer Polizeichat: Äußerungen sind verjährt

04.09.2025

Den Polizisten, die in einem Chat rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, drohen wegen dieser Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Äußerungen in dem Chat vom Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.

Sollte es auf den beschlagnahmten Datenträgern jedoch strafrechtlich relevante Inhalte geben, würden dazu Strafverfahren eingeleitet. Auch weitere beamten- und dienstrechtliche Maßnahmen würden geprüft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Polizisten aus dem Dienst entlassen werden.

Probezeit der Polizisten läuft zum 1. Oktober ab

Landespolizeipräsident Axel Brockmann erklärte im Innenausschuss des Landtags, die Auswertung von Smartphones und Tablets dauere noch an. Dabei sei Eile geboten, denn: Die Probezeit der Polizisten ende zum 1. Oktober. Bestehen die Polizisten diese Probezeit, würden sie auf Lebenszeit verbeamtet. 

Dass die Polizei nun beamten- und dienstrechtlich ermittle, obwohl die Äußerungen strafrechtlich verjährt sind, zeige, dass die Polizei keine Personen bei sich dulde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder gefährden, sagte Brockmann.

Die mutmaßlich rechtswidrigen Chatbeiträge waren ihm zufolge an einem einzigen Tag binnen 30 Minuten in der Gruppe gepostet worden. Die Polizei prüfe nun, ob es sich um eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Beamten handelte.

Chatgruppe seit Monaten bekannt

Auf die Chatgruppe aufmerksam wurden die Behörden laut Innenministerium «vor wenigen Monaten» bei der Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen einen Polizisten. In dem Chat sollen insgesamt 13 Polizisten Mitglied gewesen sein, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie am Standort Oldenburg kannten.

In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind oder waren, teilte das Ministerium auf Nachfrage nicht mit, um keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ermöglichen. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Ein Polizist wurde bisher nicht angetroffen

Gegen 9 der 13 der Chat-Mitglieder wurden Beschlüsse erwirkt, um Smartphones und weitere Speichermedien zu beschlagnahmen und zu durchsuchen. In acht Fällen erfolgte daraufhin gestern Morgen der Zugriff. Der neunte Polizist wurde nicht an seiner Meldeanschrift angetroffen.

Bei den vier weiteren Polizisten aus der Chatgruppe gab es aus unterschiedlichen Gründen keine Durchsuchungsbeschlüsse: 

  • Einer hatte die Prüfungen an der Polizeiakademie nicht bestanden und ist nie Polizeikommissar geworden. Somit besteht keine Handhabe für beamten- und dienstrechtliche Maßnahmen.
  • Ein zweiter war wegen mehrerer anderer Strafverfahren bereits in der Probezeit entlassen worden. Bei den Verfahren ging es um Drogendelikte.
  • Auch beim dritten gab es Durchsuchungen bereits im Rahmen eines anderen Strafverfahrens. Gegen ihn läuft ein Entlassungsverfahren.
  • Beim vierten wurde nach der Prüfung des Einzelfalls kein Beschluss erwirkt.

In der Chatgruppe sollen im November 2019 rassistische, die NS-Herrschaft verharmlosende sowie diskriminierende und ableistische Inhalte verbreitet worden sein. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet.

CNV-Nachrichten-Newsletter

Hier können Sie sich für unseren CNV-Newsletter mit den aktuellen und wichtigsten Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven anmelden.

Die wichtigsten Meldungen aktuell


Lesen Sie auch...

Weg frei nach zehn Jahren - Friesenbrücke ist geöffnet

Entlang der Ems in Ostfriesland dürften viele Menschen auf diesen Moment gewartet haben: Noch fahren zwar keine Züge über die neue Friesenbrücke bei Weener …

Leiche aus Kanal in Ostfriesland geborgen

Rettungskräfte haben eine Leiche aus einem Kanal im ostfriesischen Wiesmoor (Landkreis Aurich) geborgen. Es sei ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache eingeleitet worden, sagte ein Polizeisprecher …

Radioaktivität: Verzehr von Wildpilzen ist unbedenklich

Fast 40 Jahre nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl können Wildpilze inzwischen bundesweit wieder bedenkenlos in üblichen Mengen verzehrt werden. Zwar sei es in einigen …

CDU fordert Dublin-Zentrum und elektronische Fußfesseln

Nach dem Tod einer 16-Jährigen am Bahnhof Friedland fordert die CDU im niedersächsischen Landtag tiefgreifende Änderungen im Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern. Fraktionschef Sebastian Lechner …