Missbrauchsprozess: Bremerhavener Tennislehrer gesteht fast 100 Fälle
Im Prozess wegen sexuellen Übergriffs gegenüber Minderjährigen hat sich der angeklagte 46 Jahre alte Tennislehrer aus Bremerhaven am Montag geständig gezeigt. "Umfassend geständig", betonte sein Anwalt Jonas Hennig.
Der Prozess wegen sexuellen Übergriffs gegen Minderjährige startete am Montag vor dem Landgericht Bremen eher stotternd. Es gab mehrere Unterbrechungen. Dann wurde die Öffentlichkeit auf Wunsch des 46 Jahre alten Angeklagten mehrfach ausgeschlossen.
Der erschien zunächst vollkommen maskiert im Gerichtssaal. So wollte der Bremerhavener sein Gesicht verbergen, als etliche Fotografen und Kamerateams ihn im Gerichtssaal des Landgerichts Bremen am Morgen empfingen. Der Mann soll 2016 sowie zwischen 2018 und 2023 etliche Schüler zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Sie sollten sich dabei selbst filmen und ihm das Video zuschicken.
"Mein Mandant hat kein Kind angefasst"
"Ich will klarstellen: Meinem Mandanten wird nicht vorgeworfen, dass er ein Kind angefasst hat", betonte Verteidiger Jonas Hennig. Er habe sich umfassend geständig gezeigt und mache seit über einem Jahr eine Therapie. Das Geständnis diene auch dazu, Zeugenvernehmungen zu vermeiden, sagte er mit Blick auf die minderjährigen Opfer.
Über eine halbe Stunde dauerte es, bis die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen hatte. Sie listete drei Anklagepunkte mit fast 100 Fällen auf. Der Angeklagte meldet sich demnach immer wieder bei den Minderjährigen und forderte Videos mit sexuellen Handlungen. Auch gegen Bezahlung.
Dabei erteilte er offenbar genaue Anleitungen, was die Jugendlichen mit sich anstellen und wie sie das mit dem Handy aufnehmen sollten. Danach richtete sich auch der Preis, den der Angeklagte für die Videos bezahlt haben soll. Er ermahnte auch dazu, sich an die Vorgaben zu halten.
Vor Kamera nackt tanzen und hüpfen
Oft mussten die Minderjährigen nackt vor der Kamera tanzen oder auf und ab hüpfen. Sie mussten sich laut Anklage mit Öl einreiben und befriedigen. Einmal entschuldigte sich ein Minderjähriger, weil er zu erschöpft war, um allen Wünschen nachzukommen. Der Angeklagte soll seine Opfer auch unter Druck gesetzt haben, wenn sie Schulden bei ihm hatten.
Der Angeklagte soll zudem unbemerkt Aufnahmen mit dem Handy in den Umkleidekabinen der Vereine gemacht haben. Der Fokus lag dabei laut Anklage auf dem Geschlecht. In mehreren Vereinen soll der Angeklagte aktiv gewesen ein.
Nach der Verlesung der Anklage erklärte Verteidiger Hennig im Gerichtssaal, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen einlassen werde. Allerdings forderte er dabei den Ausschluss der Öffentlichkeit, damit die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten geschützt werden. Rechtsanwalt Thomas Domanski hatte Bedenken: "Die persönlichen Hintergründe des Angeklagten gehören aber zu einer öffentlichen Verhandlung." Er vertritt zwei Nebenkläger.
Schutz der Intimsphäre des Angeklagten
Viele Prozessbeobachter wunderten sich, dass ein Mann, der mutmaßlich die Persönlichkeitsrechte so vieler Minderjährige missachtet hat, nun den Schutz der eigenen verlangt. Richterin Andrea Schneider forderte dennoch alle Besucher und die Medienvertreter auf, den Saal zu verlassen. "Der Schutz der Intimsphäre als ganz persönlicher Lebensbereich überwiegt das öffentliche Interesse", sagte sie. Die Öffentlichkeit wurde später im Verfahren noch mehrfach ausgeschlossen, etwa bei der Video-Vernehmung eines Kindes.
Ein Rechtsgespräch zur Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten hatte es vor dem Verfahren nicht gegeben. Weder die Richterin noch die Staatsanwaltschaft waren dazu bereit. Auch bei der Einlassung des Angeklagten hat es laut Anwalt keine Gespräche über das mögliche Strafmaß gegeben.
Von Klaus Mündelein
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